3918/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.05.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0066-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3997/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verfahren gegen den Lebensgefährten der Justizministerin, R. N.“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Ein gegen Herrn Dr. R.N. geführtes Ermittlungsverfahren, das im Zusammenhang mit einem beim Bezirksgericht Döbling anhängigen Verfahren steht, ist von der Staatsanwaltschaft Wien am 16. Jänner 2008 gemäß § 190 StPO eingestellt worden, weil der den Gegenstand bildende Verdacht des Verfahrens klar widerlegt wurde.

Zu 6 bis 10:

Das in Rede stehende Ermittlungsverfahren war dem Bundesministerium für Justiz nicht bekannt. Es gibt diesbezüglich weder einen Aktenvorgang noch wurden Weisungen erteilt oder Interventionen veranlasst.

Zu 11:

Das Ermittlungsverfahren führten die nach der Geschäftsverteilung zuständigen Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft Wien.

Zu 12 bis 15:

Mangels Berichtspflicht wurden weder Vorhabensberichte verfasst noch Weisungen erteilt. Es gab auch keine Besprechungen, Telefonate oder sonstige Absprachen.

Zu 16:

Wer neben den Verfahrensbeteiligten – außerhalb des Bundesministeriums für Justiz – sonst noch Kenntnis von diesem Ermittlungsverfahren hatte, kann von mir nicht beantwortet werden.

 

. Mai 2008

 

(Dr. Maria Berger)