3922/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.05.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 21. Mai 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0104-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4118/J betreffend „Anspruch auf Arbeitslosengeld von Personen mit Betreuungspflichten“, welche die Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen am 17. April 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Da für einen Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung lediglich das Ergebnis, nämlich das Vorliegen bzw. das Nichtvorliegen der Verfügbarkeit, von Interesse ist, werden bei der Erhebung der Anzahl der mangels Verfügbarkeit gem. § 7       Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) abgelehnten Anträge die Gründe, die der Verfügbarkeit entgegenstehen, nicht erhoben. In den jeweiligen Bescheiden wird die Ursache für die mangelnde Verfügbarkeit zwar in einem Textfeld festgehalten,     dieses ist aber statistisch nicht auswertbar.

 

Selbstverständlich können Personen, die die Verfügbarkeit von 20 bzw. 16 Wochenstunden iS des § 7 Abs. 7 AlVG nicht erbringen können, sämtliche andere Dienst-leistungen des AMS in Anspruch nehmen. Vormerkung und Betreuung dieser Personen durch das AMS sind unabhängig von einem Leistungsbezug möglich, sofern sie an einer Beschäftigung interessiert sind.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Ein Nachweis über eine eingeschränkte Verfügbarkeit ist durch Bestätigungen    kommunaler Einrichtungen zu erbringen, jedoch werden auch Bestätigungen von dafür zugekauften Beratungs- und Betreuungseinrichtungen akzeptiert.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Ja.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Das AMS verfügt selbstverständlich über Informationen und Kontakte zu Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, die dazu dienen, die Kund/inn/en dabei zu unter-stützen, eine geeignete Betreuung für ihre Kinder zu finden. In Regionalen Geschäftsstellen des AMS erfolgt eine Information über Betreuungsmöglichkeiten durch die Berater/innen des AMS.