3924/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.05.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 21. Mai 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0094-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4045/J betreffend „Kritik an der Gebarung der Kärnten Werbung durch den Landesrechnungshof“,   welche die Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen am 9. April 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verfügt lediglich über die in den Medien kolportieren Informationen. Der Bericht über die Kärnten Werbung wurde laut Auskunft des Kärntner Landesrechnungshofes zwar dem Landtag Anfang April zugeleitet, er ist aber nach der geltenden Rechtslage nicht öffentlich, solange er vom Kontrollausschuss des Landtages nicht in das Plenum des Landtages gebracht und dort behandelt wurde.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Es erfolgten im Zeitraum 2005 bis 2007 keinerlei Förderungen oder Subventionen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit an die Kärnten Werbung.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Beim Bericht des Rechnungshofs bezüglich Überprüfung der Gebarung der Österreich Werbung handelt es sich um einen öffentlich einsehbaren Endbericht. Es liegt kompetenzrechtlich an den zuständigen Landesorganen, aus diesem Bericht Schlussfolgerungen zu ziehen.