3924/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.05.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 21. Mai 2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0094-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4045/J betreffend „Kritik an der Gebarung der Kärnten Werbung durch den Landesrechnungshof“, welche die Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen am 9. April 2008 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verfügt lediglich über die in den Medien kolportieren Informationen. Der Bericht über die Kärnten Werbung wurde laut Auskunft des Kärntner Landesrechnungshofes zwar dem Landtag Anfang April zugeleitet, er ist aber nach der geltenden Rechtslage nicht öffentlich, solange er vom Kontrollausschuss des Landtages nicht in das Plenum des Landtages gebracht und dort behandelt wurde.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Es erfolgten im Zeitraum 2005 bis 2007 keinerlei Förderungen oder Subventionen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit an die Kärnten Werbung.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Beim Bericht des Rechnungshofs bezüglich Überprüfung der Gebarung der Österreich Werbung handelt es sich um einen öffentlich einsehbaren Endbericht. Es liegt kompetenzrechtlich an den zuständigen Landesorganen, aus diesem Bericht Schlussfolgerungen zu ziehen.