3926/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.05.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-40001/0029-IV/7/2008                                           Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3934/J der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Frage 1:

Zur Beschäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) möchte ich grundsätzlich anmerken, dass die Vorschreibung der Ausgleichstaxe für die Dienstgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen, jeweils im Nachhinein für das vorangegangene Kalenderjahr erfolgt.

 

Die Überprüfung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht erfolgt deshalb erst im Verlauf des jeweils nächsten Jahres, um auf der Basis gesicherter Daten über die bei einem Dienstgeber beschäftigten Dienstnehmer eine exakte Berechnung der Ausgleichstaxe vornehmen zu können.

 

Die gewünschten Daten betreffend die Erfüllung der Einstellungsverpflichtung nach dem BEinstG für den Stichmonat Dezember 2007 beruhen daher auf einer eigens durchgeführten Auswertung und stellen vorläufige Daten dar, die mit den Werten des Vorjahres nur eingeschränkt verglichen werden können.

 

In der folgenden Aufstellung findet sich eine Übersicht über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz durch die Länder.

 

Erklärung der Abkürzungen:

 

DN-GES             Personalstand insgesamt

NERP                 abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

DN-PFLZL         Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                ermittelte Pflichtzahl

ANRP 1+2          Summe der begünstigten Behinderten

ANRP 2              doppelt anrechenbare Behinderte

Erfüllung              Erfüllung der Beschäftigungspflicht – Pflichtzahl

Erfüllung %         Erfüllung der Beschäftigungspflicht – (Über-)Erfüllung bzw. Nichterfüllung in Prozentsätzen

 

 

Berechnungswerte für das Kalenderjahr 2007 zum Stichtag 1. Dezember 2007

 

 

Land

DN-GES

NERP

DN-PFLZL

PFLZL

ANRP 1+2

ANRP 2

Erfüllung

Erfüllung %

Wien

87.034

2.676

84.358

3.374

2.676

616

- 82

- 2,4%

Niederösterreich

45.958

1.259

44.699

   1.787

1.294

318

- 175

- 9,8%

Burgenland

6.279

203

6.076

243

212

60

+ 29

+ 11,9%

Oberösterreich

17.763

1.017

16.746

      669

1.061

330

+ 722

+ 107,9%

Salzburg

12.753

337

12.416

496

348

74

- 74

- 14,9%

Tirol

18.138

265

17.873

714

 271

72

- 371

- 52,0%

Vorarlberg

9.043

131

8.912

356

135

53

- 168

- 47,2%

Steiermark

34.748

1.813

32.935

1.317

1.846

508

+ 1.037

+ 78,7%

Kärnten

17.397

798

16.599

663

807

190

+ 334

+ 50,4%

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen