393/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.04.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am  27. April 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0011-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 416/J vom 28. Februar 2007 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Aufwendungen für Kabinette, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Zum Zeitpunkt des Einlangens der vorliegenden Anfrage wurden in meinem Ministerbüro, welches mich auch in der Aufgabenwahrnehmung als Vizekanzler unterstützt, 11 Bedienstete beschäftigt, im Büro meines Staatssekretärs waren es 5 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter. Die Beantwortung dieser Frage umfasst dabei nicht Sekretariatsbedienstete beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal.

 

Zu 2. bis 4.:

Zwischen den beiden Verfassungsnormen des Art. 52 B-VG und des § 1 DSG besteht nach herrschender Auslegung kein absoluter Vorrang zugunsten einer der beiden Normen. Es war daher zur vorliegenden Fragestellung zu prüfen, ob durch die Beantwortung unter Einräumung eines Vorranges zugunsten des Interpellationsrechtes die Grenze zulässiger Grundrechtseingriffe verletzt würde. Dies ist erforderlich, da ich neben dem Interpellationsrecht auch das verfassungsrechtlich gesicherte Recht auf Datenschutz zu beachten habe. Wie bereits mein Amtsvorgänger anlässlich der Beantwortung einer gleich lautenden Fragestellung in den Anfragen Nr. 2799/J vom 30. März 2005, Nr. 3238/J vom 6. Juli 2005 sowie Nr. 4118/J vom 31. März 2006 ausführlich begründet hat, ist es mir im vorliegenden Fall aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, eine namentliche Zu­ordnung bezugsrelevanter oder ansonsten personenbezogener Daten betroffener Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter vorzunehmen. Dies scheint insbesondere unverhältnismäßig, da eine damit verbundene Veröffentlichung eine das legitime Kontrollinteresse über­schießende Datenverwendung darstellen würde. Schließlich ist die Angemessenheit der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung wesentlich von der ausgeübten Funktion und nicht vom Namen des Funktionsträgers abhängig. Daher ersuche ich um Verständnis, dass ich überall dort, wo der namentlichen Zuordnung angefragter Informationen ein das legitime Kontrollrecht überschießendes schutzwürdiges Interesse der einzelnen Person entgegen­steht, keine Detailauskünfte erteilen kann.

 

Für das Jahr 2006 sind gegenüber der Beantwortung der Anfrage Nr. 4118/J vom 31. März 2006 durch meinen Amtsvorgänger dahingehend Änderungen eingetreten, als das Beschäftigungsverhältnis mit einer Person im Büro meines Amtsvorgängers per 30. April 2006 beendet wurde sowie mit zwei Bediensteten im Büro des damaligen Staats­sekretärs Dr. Alfred Finz, und zwar mit Wirksamkeit des 31. Oktober 2006 beziehungsweise des 19. November 2006.

 

Mit Ablauf des 11. Jänner 2007 wurde schließlich das Beschäftigungsverhältnis mit 4 Be­diensteten im Büro meines Amtsvorgängers beendet, die Beendigung der Beschäftigungs­verhältnisse mit den verbliebenen 4 Bediensteten des Büros des vormaligen Staatssekretärs Dr. Alfred Finz erfolgte in zwei Fällen ebenfalls mit Wirksamkeit vom 11. Jänner 2007, in einem Fall mit 31. Jänner 2007 und in einem Fall mit 28. Februar 2007.

 

Nach dem 11. Jänner 2007, also seit meinem Amtsantritt, wurden in meinem Ministerbüro, welches mich auch in der Aufgabenwahrnehmung als Vizekanzler unterstützt, elf Personen beschäftigt. Der Vollständigkeit halber weise ich hinsichtlich dieser Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meinem Büro darauf hin, dass diese mich nicht nur in Fragen der Leitung des Bundesministeriums für Finanzen beraten, sondern mich auch bei der Ausübung meiner Funktion als Vizekanzler unterstützen. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf welcher das Beschäftigungsverhältnis beruht, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Angaben beziehen sich dabei nicht auf Sekretariatskräfte beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal.

 

 

Rechtsgrundlage

Zeitraum

MitarbeiterIn

Vertragsbedienstetengesetz

ab 12. Jänner 2007; laufend

MitarbeiterIn

Vertragsbedienstetengesetz

ab 12. Jänner 2007; laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

ab 12. Jänner 2007; laufend

MitarbeiterIn

Beamten-Dienstrechtsgesetz

ab 12. Jänner 2007; laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

ab 12. Jänner 2007; laufend

MitarbeiterIn

Beamten-Dienstrechtsgesetz

ab 12. Jänner 2007; laufend

MitarbeiterIn

Vertragsbedienstetengesetz

ab 12. Jänner 2007; laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

ab 12. Jänner 2007; laufend

MitarbeiterIn

Vertragsbedienstetengesetz

ab 12. Jänner 2007; laufend

MitarbeiterIn

Beamten-Dienstrechtsgesetz

ab 12. Jänner 2007; laufend

MitarbeiterIn

Vertragsbedienstetengesetz

ab 19. Februar 2007; laufend

 

Im Büro meines Staatssekretärs Dr. Christoph Matznetter wurden nach dessen Amtsantritt fünf Personen beschäftigt. Auch hier ist die jeweilige Rechtsgrundlage, auf welcher das Beschäftigungsverhältnis beruht, der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Angaben beziehen sich wiederum nicht auf Sekretariatskräfte beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal.

 

 

Rechtsgrundlage

Zeitraum

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag in Vorbereitung

ab 12. Jänner 2007; laufend

MitarbeiterIn

§ 36 VBG

ab 12. Jänner 2007; laufend

MitarbeiterIn

Beamten-Dienstrechtsgesetz

ab 12. Jänner 2007; laufend

MitarbeiterIn

§ 36 VBG

ab 12. Jänner 2007; laufend

MitarbeiterIn

§ 36 VBG

ab 12. Jänner 2007; laufend

 

Zu 5. und 6.:

Im Jahr 2006 wurde seit der letzten Anfragebeantwortung zu diesem Thema mit keiner Mit­arbeiterin beziehungsweise mit keinem Mitarbeiter des Büros meines Amtsvorgängers be­ziehungsweise des Büros des vormaligen Staatssekretärs Dr. Alfred Finz ein von der Frage­stellung erfasster Vertrag neu abgeschlossen. Vertragspartner bei den im Jahr 2007 neu abgeschlossenen beziehungsweise hinsichtlich eines Mitarbeiters des Büros meines Staats­sekretärs noch im Verhandlungsstadium befindlichen Arbeitsleihverträgen sind Powerserv, die Industriellenvereinigung – Institut für Bildung und Innovation beziehungsweise der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband sowie der Klub der Sozialdemokratischen Partei Österreichs im Parlament. Ein Arbeitsleihvertrag wurde angepasst.

 

Zu 7.:

Die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros meines Amtsvorgängers und des Büros des vormaligen Staatssekretärs Dr. Alfred Finz aufgewendeten Gesamtkosten (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen, Überstunden, Dienstgeberbeiträge und Umsatzsteuer) betragen für das Jahr 2006 insgesamt rund € 1.317.017,--.

 

Diese Angaben beziehen sich nicht auf Sekretariatskräfte beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal.

 

Zu 8. und 9.:

Neben den bereits genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern waren im Büro meines Amtsvorgängers als „sonstige Hilfskräfte“ im Jahr 2006 noch insgesamt 13 weitere Personen, zum Teil nur während eines Teilzeitraumes, tätig, im Büro des vormaligen Staatssekretärs Dr. Alfred Finz waren es 7 Personen, die ebenfalls zum Teil nur während eines Teilzeitraumes beschäftigt wurden. Diese waren als Sekretariatskräfte beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, als Hilfskräfte beziehungsweise als Chauffeure eingesetzt.

 

Zu 10.:

Bei vier von dieser Frage erfassten weiteren Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern des Ministerbüros meines Amtsvorgängers bestanden im Jahr 2006 Arbeitsleihverträge. Im Büro des vormaligen Staatssekretärs Dr. Alfred Finz bestanden in diesem Zeitraum bei den als Sekretariatskräfte beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Arbeitsleih­verträge.

 

 

Mit freundlichen Grüßen