3934/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.05.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
S91143/61-PMVD/2008                                                                                               27. Mai 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. März 2008 unter der Nr. 3959/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Videokommunikationsanlagen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Auf Grund der Ausschreibung und einer Kosten-Nutzwertanalyse war dem Bestbieter der Zuschlag zu erteilen. Der Billigstbieter erreichte den dritten Rang.

Zu 2:

Die Bewertung erfolgte durch eine unabhängige Kommission.

Zu 3:

Die diesbezügliche Entscheidung des Bundesvergabeamtes (N/0029-BVA/06/2007-112 vom 9. Mai 2007) ist unter www.bva.gv.at öffentlich einsehbar.

Zu 4 und 5:

Es war derartiges oder technisch und leistungsmäßig gleichwertiges Gerät verlangt. Eine produktspezifische Festlegung wurde nicht getroffen.

Zu 6:

Auf Antrag eines Unternehmers hat das Bundesvergabeamt auf Grund der Voraussetzungen nach § 320 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 im Gegenstand eine einstweilige Verfügung erlassen (siehe www.bva.gv.at, Bescheid Zl. N/0015-BVA/10/2008-11 vom 15. Febru­ar 2008). Diese Bestimmung regelt nach Auffassung des Gesetzgebers das Rechts­schutzinteresse der Antrag stellenden Partei im Verhältnis zum Auftraggeber und stellt somit keine ungewöhnliche Entscheidung des Bundesvergabeamtes dar.

Zu 7:

Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erfolgte durch die den Auftrag vergebende Stelle, die Abteilung Einkauf des Kommandos Führungsunterstützung, unter Verwendung von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen der Fachdienststellen meines Ressorts.

Zu 8:

In Zuge der Anbotseinholung waren Referenzen durch die Anbotsleger vorzulegen. GESAT hat zuvor verschiedene Medienunternehmen, die Deutsche Bundeswehr sowie Behörden und NGO´s mit Videokommunikationsanlagen beliefert.


Zu 9:

Nein, es gab keine Intervention.

Zu 10:

Entfällt.

Zu 11:

Nein.

Zu 12:

Entfällt.

Zu 13:

Die Beschaffung von acht Geräten gründet sich auf den speziellen Erfordernissen des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen des Einsatzes von EUFOR/TCHAD RCA. Die Ausschreibung des Umfanges der Vergabe aus dem Jahr 2007 ist derzeit noch im Planungs­stadium.

Zu 14:

Durch die Forderung der Erfüllung der technischen Grundlagen und Standards, die als Muss-Forderung definiert waren, besteht keinerlei Zweifel an einer betrieblichen Kompatibilität.

Zu 15:

Es wird von einer funktionellen Leistungsbeschreibung Abstand genommen und auf eine technische Leistungsbeschreibung mit der Forderung der Erfüllung von technisch relevanten Normen und Standards übergegangen.