3934/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.05.2008
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1 norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/61-PMVD/2008 27. Mai 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. März 2008 unter der Nr. 3959/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Videokommunikationsanlagen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Auf Grund der Ausschreibung und einer Kosten-Nutzwertanalyse war dem Bestbieter der Zuschlag zu erteilen. Der Billigstbieter erreichte den dritten Rang.
Zu 2:
Die Bewertung erfolgte durch eine unabhängige Kommission.
Zu 3:
Die diesbezügliche Entscheidung des Bundesvergabeamtes (N/0029-BVA/06/2007-112 vom 9. Mai 2007) ist unter www.bva.gv.at öffentlich einsehbar.
Zu 4 und 5:
Es war derartiges oder technisch und leistungsmäßig gleichwertiges Gerät verlangt. Eine produktspezifische Festlegung wurde nicht getroffen.
Zu 6:
Auf Antrag eines Unternehmers hat das Bundesvergabeamt auf Grund der Voraussetzungen nach § 320 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 im Gegenstand eine einstweilige Verfügung erlassen (siehe www.bva.gv.at, Bescheid Zl. N/0015-BVA/10/2008-11 vom 15. Februar 2008). Diese Bestimmung regelt nach Auffassung des Gesetzgebers das Rechtsschutzinteresse der Antrag stellenden Partei im Verhältnis zum Auftraggeber und stellt somit keine ungewöhnliche Entscheidung des Bundesvergabeamtes dar.
Zu 7:
Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erfolgte durch die den Auftrag vergebende Stelle, die Abteilung Einkauf des Kommandos Führungsunterstützung, unter Verwendung von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen der Fachdienststellen meines Ressorts.
Zu 8:
In Zuge der Anbotseinholung waren Referenzen durch die Anbotsleger vorzulegen. GESAT hat zuvor verschiedene Medienunternehmen, die Deutsche Bundeswehr sowie Behörden und NGO´s mit Videokommunikationsanlagen beliefert.
Zu 9:
Nein, es gab keine Intervention.
Zu 10:
Entfällt.
Zu 11:
Nein.
Zu 12:
Entfällt.
Zu 13:
Die Beschaffung von acht Geräten gründet sich auf den speziellen Erfordernissen des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen des Einsatzes von EUFOR/TCHAD RCA. Die Ausschreibung des Umfanges der Vergabe aus dem Jahr 2007 ist derzeit noch im Planungsstadium.
Zu 14:
Durch die Forderung der Erfüllung der technischen Grundlagen und Standards, die als Muss-Forderung definiert waren, besteht keinerlei Zweifel an einer betrieblichen Kompatibilität.
Zu 15:
Es wird von einer funktionellen Leistungsbeschreibung Abstand genommen und auf eine technische Leistungsbeschreibung mit der Forderung der Erfüllung von technisch relevanten Normen und Standards übergegangen.