3936/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.05.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0051-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3967/J vom 27. März 2008 der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Auf Grundlage der Anzahl der wahlberechtigten Bediensteten zum Zeitpunkt der letzten Personalvertretungswahlen sind gemäß der auch in der Einleitung zur gegenständlichen schriftlichen parlamentarischen Anfrage zitierten Bestimmung des § 25 Abs. 4 Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG) in meinem Ressort sechs Dienstfreistellungen möglich. Mit Stand vom 1. April 2008 wurden tatsächlich Dienstfreistellungen im Ausmaß von 5,5 Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten beansprucht: drei Personen wurden gemäß § 25 Abs. 4 PVG zur Gänze vom Dienst freigestellt, fünf Personen jeweils zur Hälfte.
Zu 3. und 4.:
Die Dienstfreistellungen erfolgen auf Grund eines Antrages des Zentralausschusses, der von der Zentralstelle auf Gesetzeskonformität geprüft wird. Von den entsprechend diesem Grundsatz vom Dienst freigestellten Personen entfallen fünf auf die Wählergruppe FCG und drei auf die Wählergruppe FSG.
Zu 5. bis 8.:
In meinem Ressort wurden keine Mitglieder der Personalvertretung auf Grundlage des § 25 Abs. 5 PVG vom Dienst freigestellt.
Mit freundlichen Grüßen