3936/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.05.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Mai 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0051-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3967/J vom 27. März 2008 der Abgeord­neten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellungen für Perso­nalvertreter beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Auf Grundlage der Anzahl der wahlberechtigten Bediensteten zum Zeitpunkt der letzten Personalvertretungswahlen sind gemäß der auch in der Einleitung zur gegenständlichen schriftlichen parlamentarischen Anfrage zitierten Bestimmung des § 25 Abs. 4 Bundes-Per­sonalvertretungsgesetz (PVG) in meinem Ressort sechs Dienstfreistellungen möglich. Mit Stand vom 1. April 2008 wurden tatsächlich Dienstfreistellungen im Ausmaß von 5,5 Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten beansprucht: drei Personen wurden gemäß § 25 Abs. 4 PVG zur Gänze vom Dienst freigestellt, fünf Personen jeweils zur Hälfte.

 


Zu 3. und 4.:

Die Dienstfreistellungen erfolgen auf Grund eines Antrages des Zentralausschusses, der von der Zentralstelle auf Gesetzeskonformität geprüft wird. Von den entsprechend diesem Grundsatz vom Dienst freigestellten Personen entfallen fünf auf die Wählergruppe FCG und drei auf die Wählergruppe FSG.

 

Zu 5. bis 8.:

In meinem Ressort wurden keine Mitglieder der Personalvertretung auf Grundlage des § 25 Abs. 5 PVG vom Dienst freigestellt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.