3939/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.05.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0113-I/A/4/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3972/J der Abgeordneten Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen wie folgt:
Frage 1:
In meinem Ressort ist zum Stichtag 1. April 2008 auf der Grundlage des § 25 Abs. 4 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (PVG) ein Personalvertreter zur Gänze vom Dienst freigestellt.
Frage 2:
In meinem Ressort sind zum Stichtag 1. April 2008 auf der Grundlage des § 25 Abs. 4 PVG zwei Personalvertreter je zur Hälfte vom Dienst freigestellt.
Fragen 3 und 4:
Die Entscheidung
über die Anträge auf Dienstfreistellung erfolgt auf Grund eines
Antrages des Zentralausschusses. Dieser Antrag wird hinsichtlich seiner Gesetzeskonformität
geprüft. Entsprechend diesem Grundsatz entfallen auf Grund des Wahlergebnisses
in meinem Ressort alle Dienstfreistellungen auf die Wählergruppe
„Gewerkschaft öffentlicher Dienst - Fraktion Sozialdemokratischer
Gewerkschafter/innen (FSG)“.
Fragen 5 bis 8:
In meinem Ressort gibt es keine Dienstfreistellungen von Personalvertreter/innen auf der Grundlage des § 25 Abs. 5 PVG.
Mit freundlichen Grüßen