3940/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.05.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0097-III/4a/2008
Wien, 26. Mai 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3973/J-NR/2008 betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter, die die Abg. Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 27. März 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 5:
Für den Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur einschließlich nachgeordneter Dienststellen sind auf Grundlage des § 25 Abs. 4 und 5 PVG sieben Personalvertreter zur Gänze vom Dienst freigestellt.
Zu Fragen 2 und 6:
Auf Grundlage des § 25 Abs. 4 und 5 PVG sind für den Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur einschließlich nachgeordneter Dienststellen acht Personalvertreter zur Hälfte vom Dienst freigestellt.
Zu Fragen 3 und 4 sowie 7 und 8:
Die Freistellungen erfolgen aufgrund von Anträgen der Zentralausschüsse gemäß § 13 PVG, die auf Konformität geprüft und sodann umgesetzt werden. Neben den zur Gänze bzw. zur Hälfte freigestellten Personalvertretern wurden im Bereich des Lehrkräftepersonals auf Antrag weitere 100 Personalvertreter zu einem anderen Prozentsatz freigestellt. Bezogen auf Vollbeschäftigungsäquivalente entfallen auf die einzelnen Wählergruppen folgende Dienstfreistellungen:
- Wählergruppe FCG mit 16,85 Vollbeschäftigungsäquivalente,
- Wählergruppe FSG mit 3,8 Vollbeschäftigungsäquivalente,
- Wählergruppe ÖLI-UG mit 4,85 Vollbeschäftigungsäquivalente.
Für den Bereich des Verwaltungspersonals ergeben sich bezogen auf Vollbeschäftigungsäquivalente für die einzelnen Wählergruppen folgende Dienstfreistellungen:
- Wählergruppe FCG mit 5 Vollbeschäftigungsäquivalente,
- Wählergruppe FSG mit 1 Vollbeschäftigungsäquivalent.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.