3945/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.05.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Strache und Kollegen haben am 27. März 2008 unter der Zahl 3964/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Unwahrheitsgemäßer Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2974/J“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 9 und 11 bis 14:

Die Boote der Bundespolizei müssen den geltenden gesetzlichen Vorschriften (Schifffahrtsgesetz, Schifffahrtszulassungsverordnung und der Sportbootsicherheits-verordnung) entsprechen und bedürfen gem. § 101 des Schifffahrtsgesetzes keiner gesonderten Zulassung.

Im Überwachungsbereich der gesamten Donau stehen den Polizeidienststellen 17 Boote zur Verfügung von denen derzeit 3 Boote nicht einsatzfähig sind. Eines der Boote wird derzeit  generalüberholt. Für das zweite Boot wurde bereits eine Ersatzbeschaffung durchgeführt (Lieferung 17. Mai 2008; Indienststellung voraussichtlich bis zum Beginn der Euro08). Hinsichtlich des dritten Bootes wurde eine Ersatzbeschaffung eingeleitet.

 

Zu Frage 10:

Mit 1. Mai 2006.

 

Zu Frage 15:

16.11.2007

 

Zu Frage 16:

Das Boot Schulze befindet sich in einem den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Zustand.

 

Zu Frage 17:

Für alle Einsätze im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Handelskai.

 

Zu den Fragen 18 bis 22:

Grundsätzlich werden alle für die Reparatur und Restaurierung der Polizeiboote notwendigen Ersatzteile und Mittel von der Behörde bereitgestellt.

Von den Beamten wurden vereinzelt auch Aufwendungen geringen Wertes für zusätzliche optische Ausgestaltungen von Booten eingebracht.

Das besondere persönliche Engagement der betreffenden Mitarbeiter wurde unter anderem im Rahmen einer Ehrung durch das LPK Wien im Februar 2008 gewürdigt.

 

Zu den Fragen 23 und 24:

Die mangelnde Aktualität der der Anfragebeantwortung zu Grunde liegenden Datenbank wurde Anfang März 2008 bekannt. Aufgrund dieses Umstandes konnten bei der Prüfung der Beantwortung daher diese irrtümlichen Angaben nicht erkannt werden.

 

Zu den Fragen 25 bis 28:

Ja.

Ich habe die Abteilungsleiter angewiesen, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um hinkünftig derartige Fälle zu vermeiden.

Weiters wurden Maßnahmen verfügt, damit die laufende Datenpflege der für die Beantwortung herangezogenen Datenbank zukünftig gewährleistet wird.