3947/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit, Jugend und Familie

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0062-I/A/3/2008

Wien, am     27. Mai  2008

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4044/J der Abgeordneten Alexander Zach, Kolleginnen und Kollgen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur vorliegenden Anfrage darf ich Folgendes festhalten:

Nach den Bestimmungen der §§ 31a ff. ASVG hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger für den gesamten Vollzugsbereich der Sozialversicherung ein elektronisches Verwaltungssystem (ELSY) flächendeckend einzuführen. Diese gesetzlichen Regelungen legen im Folgenden den Zweck und die grundlegende Ausgestaltung des elektronischen Verwaltungssystems, die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, die Möglichkeit der freiwilligen Ausstattung der mit Schlüsselfunktion versehenen Chipkarte als Bürgerkarte sowie die auf dieser Chipkarte zu speichernden Daten fest.

 

Die flächendeckende Ausgabe dieser Chipkarte unter der Bezeichnung e-card ist im Laufe des Jahres 2005 erfolgt und das System befindet sich seit dem Jahr 2006 erfolgreich im Einsatz.

 

Gemäß § 31a Abs. 3 letzter Satz ASVG ist Vorsorge zu treffen, dass der Zugang zu elektronisch gespeicherten personenbezogenen Daten mittels der innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarten bis spätestens 31. Dezember 2010 durch PIN oder biometrische Merkmale abgesichert wird. Für die technische Umsetzung ist der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zuständig. Die Frage, welches Erkennungsmerkmal das schließlich sein wird, wird derzeit noch diskutiert und kann daher noch nicht endgültig beantwortet werden. Meine

Aussagen zur Ausstattung der e‑card mit Fingerabdrücken stellen einen Diskussionsbeitrag zu den Möglichkeiten der technischen Absicherung dar.

 

Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass der Schutz der Patientinnen und Patienten und ihrer persönlichen Daten für mich bei der Anpassung der e-cards von größter Bedeutung ist. Dabei geht es um die gesetzlich bereits vorgesehene Verbesserung der Sicherheit und der persönlichen Identifizierung, wobei die technologischen Möglichkeiten in die derzeitigen Überlegungen mit einzubeziehen sind.

 

Ich erwarte mir von Expertinnen und Experten dazu Vorschläge. Nach meiner Auffassung muss dabei der Sicherheit der Patientendaten, dem Schutz vor Missbrauch und der patientenfreundlichen Anwendung in diesem Fall der Vorrang vor den damit verbundenen Kosten eingeräumt werden.

 

In Anbetracht der noch offenen Entscheidung über die Art der zukünftigen Absicherung im Sinne des gesetzlichen Auftrags und der noch ausstehenden umfassenden Beurteilung aus technischer Expertensicht kann auf die in der gegenständlichen Anfrage formulierten Detailfragen zu einer einzelnen möglichen Lösung nicht näher Stellung genommen werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin