3956/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.05.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für                                                                                                          

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                      Geschäftszahl:         BMUKK-10.000/0098-III/4a/2008

                                                                                           

                                                                                                                                       

 

 

                                                                                                     

Wien, 28. Mai 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4002/J-NR/2008 betreffend Bildungssuchmaschine EDUVISTA, die die Abg. Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 3. April 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Die Firma „Tscheinig & Partner“ stellte im Jahr 1999 dem damaligen Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten einen Prototyp für eine Metasuchmaschine vor, welche die anbieterübergreifende Erfassung von Angeboten im Bereich der Erwachsenen­bildung ermöglichen sollte. Dieser Prototyp war von der Firma „Tscheinig & Partner“ auf eigenes Risiko entwickelt worden. Die Projektkosten für die Vollversion wurden von der Firma „Tscheinig & Partner“ damals mit 6,48 Mio. Schilling (Euro 470.920,--) budgetiert.

 

Das Projekt wurde in seiner innovativen Einmaligkeit als sehr interessant für den Bereich der Erwachsenenbildung eingestuft, allerdings schienen die Kosten sehr hoch. Aus diesem Grund wurde in weiterer Folge ein wissenschaftliches Gutachten von der Universität Zürich eingeholt, um eine Sondierung des Anbieterkreises und eine qualitative Beurteilung des vorliegenden Prototyps vorzunehmen. In diesem Gutachten wurde dem Ressorts empfohlen, mit der Firma „Tscheinig & Partner“ als bestgeeigneter Firma weitere Verhandlungen zu führen.

 

Die darauf hin geführten Verhandlungen mündeten in eine neue Anbotslegung der Firma „Tscheinig & Partner“. Auf Grund dieses wesentlich überarbeiteten Angebots wurde im Juni 2000 der Vertrag für das Projekt „Eduvista-Online Bildungsinformation“ mit Kosten für die ein­malige Einrichtungspauschale in der Höhe von 1,8 Mio. Schilling (Euro 130.811,--) abge­schlossen. Die Auftragsvergabe erfolgte auf der Grundlage des eingeholten Expertengutachtens gemäß den Kriterien innovatives Konzept, neuartige technische Umsetzung sowie Know-how im Bereich Erwachsenenbildung.

 

Für die Wartung wurde im erwähnten Offert auch eine jährliche Betriebspauschale in der Höhe von 750.000 Schilling (exkl. MWSt.) offeriert, doch erfolgte darüber im Juni 2000 keine schrift­liche Beauftragung.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Eine weitere schriftliche Vereinbarung neben der oben erwähnten wurde am 5. Mai 2004 hin­sichtlich des Projekts „Eduvista Enhancement“ getroffen. Dieses Projekt hatte die Ausweitung und Verbesserung der Metasuchmaschine zum Ziel und war mit Kosten in der Höhe von Euro 189.183,73 (inkl. MWSt.) verbunden. Außer diesen beiden schriftlichen Verträgen exis­tieren keine weiteren schriftlichen Aufträge oder Vereinbarungen.

 

Eine ergänzende mündliche Vereinbarung wurde einzig und allein bezüglich der Betreuung und Wartung der Metasuchmaschine getroffen, da über die Laufzeit einer entsprechenden schrift­lichen Vereinbarung keine Einigkeit erzielt werden konnte. Da von Seiten der Firma „Tscheinig & Partner“ eine mehrjährige Vereinbarung angestrebt wurde, wohingegen vom damaligen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur angesichts des Pilotcharakters des Projekts eine langfristige finanzielle Bindung weder als sinnvoll noch als zweckmäßig erachtet wurde, kam es schließlich zu der mündlichen Vereinbarung, dass die im Angebot vom Juni 2000 vorgesehene Betriebspauschale durch das Ressort jeweils viertel- oder halbjährlich, und zwar nach Rechnungslegung der Firma „Tscheinig & Partner“, beglichen wird.

 

Zu Fragen 6 bis 8:

Die Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:

a)   Entwicklungskosten:

-     2000:

      „Eduvista – Online Bildungsinformation“:

      Einmalige Einrichtungspauschale von Euro 130.811,-- (bzw. Schilling 1.800.000,-- inkl. MWSt.);

-     2004:

      „Eduvista Enhancement“

      Ausweitung und Verbesserung der Metasuchmaschine mit Kosten von Euro 189.183,73 (inkl. MWSt);

b)   Betriebspauschale:

      Für den Betrieb und die Wartung der Bildungssuchmaschine Eduvista durch die Firma „Tscheinig & Partner“ wurden folgende Beträge aufgewendet:

-     2001:   Euro 59.955,09;

-     2002:   Euro 65.404,80;

-     2003:   Euro 65.404,80;

-     2004:   Euro 65.404,80;

-     2005:   Euro 65.404,00.

 

Das Projekt „Eduvista-Online Bildungsinformation“ (2000) bzw. der Betrieb der Metasuch­maschine von 2001 bis 2005 wurden aus Mitteln des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bzw. Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.

 

Das Projekt „Eduvista Enhancement“ (2004) hätte ursprünglich aus Mitteln des ESF kofinanziert werden sollen, doch wurde von diesem Finanzierungsplan aufgrund einer entsprechenden Empfehlung der nationalen Stützstruktur Abstand genommen. Auch das Projekt „Eduvista Enhancement“ wurde daher ausschließlich aus nationalen Mitteln finanziert.

 

Zu Fragen 9 und 10:

Im Juni 2005 wurde der Firma „Tscheinig & Partner“ schriftlich mitgeteilt, dass die vorgelegten Rechnungen der Firma über nicht beauftragte Leistungen der Vorjahre zurückgewiesen werden und auch das Angebot vom April 2005 betreffend „Eduvista Masterplan 2004-2006“ mit Kosten in der Höhe von Euro 825.000,-- nicht angenommen wird. Da es bereits im Vorfeld dieser schriftlichen Mitteilung zu gravierenden Auffassungsunterschieden bezüglich der Fortsetzung des Projekts gekommen war und der langfristige Betrieb der Metasuchmaschine durch die Firma „Tscheinig & Partner“ auf Grund verschiedener Umstände grundsätzlich in Frage gestellt erschien, wurde nunmehr auch von einer Verlängerung der Wartungsleistung Abstand genommen. Das damalige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Firma in diesem Zusammenhang mündlich und schriftlich mehrmals darauf hingewiesen, dass die Anbieterauswahl nur 31 für die Erwachsenenbildung relevante Institutionen aufweist, doch waren alle Anstrengungen, weitere Kurs- und Angebotsdaten der österreichischen Erwachse­nenbildung einzubinden, erfolglos geblieben. Da es sich bei der Wartungserbringung um einen mündlich abgeschlossenen Vertrag ohne festgelegte Kündigungsfrist handelte, wurde in An­sehung der einschlägigen Rechtssprechung eine Auslauffrist bis 31. Dezember 2005 festgelegt. Zur Vermeidung weiterer Rechnungslegungen wurden mit Juni 2005 sämtliche Links des Ressorts zu Eduvista entfernt.

 

Zu Frage 11:

Das Nachfolgeprojekt heißt „Eduard“ (Education Austria Ressource Directory). Es ist das neue Meta-Suchservice der Erwachsenenbildung, welches sich derzeit noch im Teststadium befindet (Zugang über www.erwachsenenbildung.at). Die Architektur dieser neuen Metasuchmaschine entspricht sowohl in technologischer Hinsicht als auch bezüglich der inhaltlichen Abfragekriterien den Standards, welche gesamteuropäisch festgelegt wurden. Eine Einbindung in das euro­päische Bildungsportal „Ploteus“ ist bis Ende 2008 geplant.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.