3957/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.05.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

                                                                                                        

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                                                                                      Geschäftszahl:         BMUKK-10.000/0099-III/4a/2008

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                            Wien, 27. Mai 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4003/J-NR/2008 betreffend Lohnsteuerwartungs­erlass, Einschränkung der Bildungstätigkeit kleiner gemeinnütziger Aus- und Fortbildungs­vereine, die die Abg. Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 3. April 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die vorliegenden Fragen betreffend den „Lohnsteuer­wartungserlass“ keine Gegenstände der Vollziehung im Wirkungsbereich des Bundes­ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur betreffen, sondern in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen. Das Ressort verfügt über keine Lohnsteuer-Daten von Personen, die im Bereich der Erwachsenenbildung tätig sind. Die konkreten Auswirkungen entsprechender, durch das Bundesministerium für Finanzen erlassener Bestimmungen können deshalb auch nur durch die Finanzverwaltung selbst aufgezeigt werden.

 

Aus Sicht meines Ressorts kann der in der Anfrage zitierte Erlass des Bundesministeriums für Finanzen jedenfalls nicht als Schlechterstellung der Erwachsenenbildungseinrichtungen gesehen werden, sondern der Erlass soll im Gegenteil einen Großteil der Kurse in der Erwach­senenbildung von der Lohnsteuerverrechnung ausnehmen (siehe Rz 992, Abs. 2 und Rz 992b).

 

Zu Frage 4:

Es ist ein wichtiges Ziel, die im Regierungsprogramm der XXIII. Gesetzgebungsperiode formu­lierten Vorhaben im Bereich der Erwachsenenbildung konsequent umzusetzen. In diesem Zusammenhang sind unter anderem die Zielsetzungen der Gewährleistung einer „gesicherten Grundstruktur der Erwachsenenbildung“ sowie die „Erleichterung des Zugangs zur Weiter­bildung“ zu nennen.

 

In den letzten beiden Jahren wurden die Budgetmittel für die Erwachsenenbildung deshalb deut­lich ausgeweitet. So betrugen die Fördermittel für die Angebote im Bereich Erwachsenenbildung (ohne Büchereiwesen) im Jahr 2006 insgesamt 9,54 Mio. Euro, im Jahr 2007 hingegen 13,30 Mio. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 39,4%.

 

Für 2008 sind im Bereich der Erwachsenenbildung Fördermittel in der Höhe von 13,95 Mio. Euro vorgesehen. Im Rahmen der Budgetverhandlungen für 2009 und Folgejahre werde ich mich dafür einsetzen, eine weitere Erhöhung der entsprechenden Budgetmittel beim Bundes­ministerium für Finanzen zu erwirken, um mit einschlägigen Schwerpunktprogrammen ins­besondere gering qualifizierte Personen, Personen mit Migrationshintergrund sowie ältere Menschen beim lebensbegleitenden Lernen zu unterstützen und das Nachholen von Bildungs­abschlüssen – als wichtiger Beitrag zur Steigerung der Durchlässigkeit des Bildungssystems – verstärkt zu fördern.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.