3960/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.05.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0110-III/4a/2008
Wien, 27. Mai 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4133/J-NR/2008 betreffend der Autorin El Awadalla und ihrer Publikationen, die die Abg. Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 23. April 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 9:
Die finanzielle Unterstützung für das gegenständliche Buch von El Awadalla beträgt 900,00 Euro und wurde dem Antrag stellenden Verlag Sisyphus in Klagenfurt als Druckkostenbeitrag zur Verfügung gestellt. Die Autorin selbst beantragte keine Förderung und erhielt auch keine.
Zu Fragen 2 bis 4:
Es wurden auch die Publikationen „Der Zwerg mit den silbernen Rippen“ und „Der Riesenbovist“ von El Awadalla mit jeweils 1.100,00 Euro gefördert.
Zu Fragen 5 und 6 sowie 10:
Das Buch wurde in Auszügen von dem für die konkrete Förderung verantwortlichen Leiter der Abteilung für Literatur und Verlagswesen der Kunstsektion meines Ressorts gelesen.
Zu Fragen 7 und 8:
Innerhalb eines einheitlichen Förderungsprogramms wurden rund 20 Prozent der Produktions- und Verlagskosten übernommen, jedoch keine Autorenkosten.
Zu Fragen 11 bis 13:
Es wurde ein Werk der Literatur, im konkreten Fall der Erzählband „Wienerinnen“ der Autorin El Awadalla, im Rahmen der Kunstförderung unterstützt, aber keineswegs eine „Anleitung zum Terror“.
Wer künstlerische Aussagen in Romanen als konkrete Aufforderung zur Umsetzung versteht, versteht Kunst grundsätzlich falsch. Ich verweise auf Artikel 17a des in Verfassungsrang stehenden Staatsgrundgesetzes über die „Freiheit der Kunst“, welcher besagt: “Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung sowie deren Lehre sind frei“.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh