3963/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.05.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 1. April 2008 unter der Zl. 3979/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gewalt gegen Kinder in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Zur Beantwortung dieser Fragen darf ich auf die beiliegenden Auswertungen verweisen.

 

Zu Frage 3:

Die Beantwortung dieser Frage fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz.

 

Zu den Fragen 4, 6 und 7:

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss in Österreich oberste Priorität haben.

Es ist primär die Aufgabe unserer Jugendwohlfahrt, Kinder vor Gewalt zu schützen und die Erziehungsberechtigten bei ihren Aufgaben zu unterstützen.

 

 

 

In Umsetzung des Regierungsprogramms habe ich im Jahr 2007 Experten meines Ressorts beauftragt, Maßnahmen hinsichtlich der Einführung einer Sexualstraftäterdatei auszuarbeiten und diese mit dem Bundesministerium für Justiz abzustimmen und zu akkordieren.

 

Ein Maßnahmenpaket zum Schutz gegen sexuelle Gewalt an Kindern wurde im Rahmen eines gemeinsamen Ministerratsvortrages der Bundesministerien für Inneres und Justiz am 23.01.2008 vorgestellt und beschlossen. Als Instrument im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern wurde darin u.a. die Schaffung einer Sexualstraftäterdatei vorgesehen.

 

Nun gilt es diese wichtigen Maßnahmen gegen Sexualstraftäter so schnell als möglich legislativ umzusetzen.

 

Zu Frage 5:

Diese Frage betrifft nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres, weshalb von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand genommen werden muss.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.