3975/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben am
8. April 2008 unter der Zl. 4038/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Bert Nussbaumer“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Seit Beginn der Entführung von Bert Nussbaumer gab es weder einen direkten Kontakt zu den
Entführern noch konkrete Forderungen finanzieller oder politischer Natur, die von Seiten der
Entführer an mich oder mein Ressort herangetragen wurden. Auch seitens des
Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Landesverteidigung, der USA,
des Iraks oder anderer Staaten wurden keine Lösegeldforderungen der Entführer übermittelt.

Darüber hinaus verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfragen
Zl. 2323/J-NR-2007 und Zl. 4041/J-NR2008.

Zu den Fragen 5 und 6:

Für die in den Medien kolportierte Behauptung, dass US-Behörden private Initiativen zum
Freikauf der Entführten verhindert hätten, liegen meinem Ressort keine Anhaltspunkte vor.


Zu Frage 7:

Österreichische StaatsbürgerInnen, die sich im Ausland aufhalten oder dort arbeiten, sind
nicht verpflichtet, dies dem Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten oder der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde bekannt zu geben.

Meinem Ressort liegen derzeit keine Informationen vor, dass österreichische Staatsbürger bei
vergleichbaren Sicherheitsfirmen in Krisenregionen tätig sind; es kann aber auch nicht
ausgeschlossen werden.