3975/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.06.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und
Kollegen haben am
8. April 2008 unter der Zl. 4038/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
„Bert Nussbaumer“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Seit
Beginn der Entführung von Bert Nussbaumer gab es weder einen direkten
Kontakt zu den
Entführern noch
konkrete Forderungen finanzieller oder politischer Natur, die von Seiten der
Entführer an mich oder mein Ressort herangetragen wurden. Auch seitens des
Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für
Landesverteidigung, der USA,
des Iraks oder anderer Staaten wurden keine Lösegeldforderungen der
Entführer übermittelt.
Darüber hinaus verweise ich auf meine Beantwortung
der parlamentarischen Anfragen
Zl.
2323/J-NR-2007 und Zl. 4041/J-NR2008.
Zu den Fragen 5 und 6:
Für
die in den Medien kolportierte Behauptung, dass US-Behörden private
Initiativen zum
Freikauf der Entführten verhindert hätten, liegen meinem Ressort
keine Anhaltspunkte vor.
Zu Frage 7:
Österreichische
StaatsbürgerInnen, die sich im Ausland aufhalten oder dort arbeiten, sind
nicht verpflichtet, dies dem Bundesministerium für europäische und
internationale
Angelegenheiten oder der zuständigen
österreichischen Vertretungsbehörde bekannt zu geben.
Meinem
Ressort liegen derzeit keine Informationen vor, dass österreichische
Staatsbürger bei
vergleichbaren
Sicherheitsfirmen in Krisenregionen tätig sind; es kann aber auch nicht
ausgeschlossen werden.