3977/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen
haben
am 10. April 2008
unter der Zl. 4071/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Causa Nussbaumer“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Auf Grund
der besonders gefährlichen Situation im Irak, der noch immer andauernden
Suche
nach einer weiteren
mit Bert Nussbaumer entführten Person sowie der Sicherheit der an den
Bemühungen zur Freilassung von Bert
Nussbaumer beteiligt gewesenen Personen ist es nicht
möglich, sämtliche Fragen in allen Details zu beantworten.
Ich verweise darüber hinaus auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Zl. 4041/J-NR2008, in der meine Bemühungen und die meines Ressorts um die Befreiung von
Bert Nussbaumer umfassend dargestellt sind.
Zu den Fragen 1 bis 5 und 14:
Mitglieder
des Krisenstabs waren von Seiten des Bundesministeriums für
europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) der Generalsekretär bzw. der Leiter
seines Büros,
der Leiter bzw. die Leiterin der Rechts- und Konsularsektion, der Leiter der
für die Region
zuständigen
politischen Abteilung, die Leiterin bzw. der Leiter der Presseabteilung sowie
der
Leiter des Bürgerservices. Alle Mitglieder des Krisenstabs wurden auf
Grund ihrer sachlichen
Zuständigkeit und fachlichen Qualifikation ausgewählt.
Das Bundesministerium für
Inneres (BMI) sowie das Bundesministerium für
Landesverteidigung (BMLV) entsandten die
nach ihrer Lageeinschätzung fachlich am besten
geeigneten Bediensteten.
Dem Krisenstab oblag die
strategische Vorgabe und Zielsetzung sowie die Sichtung und
Abgleichung der vorliegenden Informationen.
Die Mitglieder des Krisenstabes erarbeiteten
unter dem Vorsitz des Generalsekretärs im BMeiA gemeinsame Positionen
für die weitere
Vorgangsweise.
Der
Krisenstab tagte 77 Mal. Die erste Sitzung fand noch am 16. November 2006, dem
Tag
des Bekanntwerdens der Entführung, statt. Neben den 77 Sitzungen des
Krisenstabes fanden
noch unzählige
weitere ad-hoc-Sitzungen in unterschiedlichen Formaten statt.
Zu Frage 6:
Die angefallenen
Mehrdienstleistungen betreffen weitgehend Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die eine pauschale Abgeltung
erhalten, sodass aus verwaltungsökonomischen
Gründen keine detaillierte Auswertung zur Verfügung gestellt
werden kann.
Zu den Fragen 7, 15 und 16:
Auf
Grund der Sicherheitssituation im Irak verfügt Österreich über
keine Vertretungsbehörde
vor Ort. Die
Zuständigkeit liegt bei der Österreichische Botschaft (ÖB)
Amman. Die
ÖB Amman wurde durch jeweils eine, vordringlich mit der Causa Nussbaumer
befasste
Person verstärkt. Insgesamt kamen fünf Mitarbeiter des höheren
Dienstes des BMeiA auf
Rotationsbasis vom 17. November 2006 bis 14. Juni 2007 zum Einsatz.
Darüber
hinaus führten im Zusammenhang mit den Bemühungen um die Freilassung
von Bert
Nussbaumer u.a. der
Generalsekretär im BMeiA, der stellvertretende Leiter der Rechts- und
Konsularsektion sowie der Leiter der Abteilung Bürgerservice Dienstreisen
z.B. in die USA,
nach Berlin, London und Brüssel durch.
Ich habe bei meinen Reisen und
allen meinen Kontakten mit Regierungsmitgliedern,
PolitikerInnen und anderen
Persönlichkeiten der Region, insbesondere des Iraks und seiner
Nachbarstaaten, der USA, Großbritanniens und der Vereinten
Nationen die Entführung
Bert Nussbaumers angesprochen und
wiederholt und nachdrücklich um Unterstützung der
österreichischen Bemühungen gebeten. In diesem Zusammenhang verweise
ich auf meine
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 4041/J-NR2008.
Zu den Fragen 8 bis 13, 90 bis 117 sowie 119 bis 122:
Zur
Auffindung von Bert Nussbaumer wurden sämtliche eingegangenen
Informationen und
Hilfsangebote, u.a.
auch jene von Mark Koscielski und anderen Privatpersonen, geprüft.
In diesem Zusammenhang fand von
den fachlich zuständigen Stellen eine Zusammenarbeit
auch mit polizeilichen wie auch
militärischen Diensten, darunter auch mit dem FBI sowohl in
Österreich als auch in den USA statt.
Zu den Fragen 17 bis 23:
Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 4041/J-NR2008.
Zu den Fragen 24 bis 72 und 118:
Wie eingangs
bereits erwähnt, ist es auf Grund der besonders gefährlichen
Situation im Irak,
der noch immer
andauernden Suche nach einer weiteren mit Bert Nussbaumer entführten
Person sowie der
Sicherheit der an den Bemühungen zur Freilassung von Bert Nussbaumer
beteiligt gewesenen
Personen nicht möglich, diese Fragen zu beantworten.
Zu den Fragen 73 bis 78:
Die Leichen von Bert Nussbaumer
und seiner Kameraden wurden im Irak gefunden und
geborgen. Zu Identifizierungszwecken wurden alle Leichen in die USA
überstellt.
Weitergehende Informationen können auf
Grund der noch immer andauernden Suche nach
weiteren Entführungsopfern nicht weitergegeben werden.
Zu den Fragen 79 bis 89:
Mag. Gudrun Harrer
war während der österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 als
Sonderbotschafterin im Auftrag Österreichs im Irak. Im Rahmen dieser
Tätigkeit ist sie
gemäß ihrem Aufgabenbereich mit allen relevanten politischen
VertreterInnen sowie mit
RepräsentantInnen der Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften im
Irak - soweit dies
möglich war - zusammengetroffen.
Mag. Gudrun
Harrer war kein Mitglied des Krisenstabes, stand diesem jedoch mit ihrer
Expertise und
Erfahrung zur Verfügung.
Zu den Fragen 123 bis 130:
Kriminalpolizeiliche
Ermittlungen und Evaluierungen sind nicht Gegenstand der Vollziehung
im Bereich des BMeiA.
Das BMeiA hat die Familie Nussbaumer unmittelbar nach
Informierung durch die US-Behörden
über den psychologischen Betreuungsbeamten des BMI
über den Fund in Kenntnis gesetzt.
Zu Frage 131:
Das BMeiA
wurde am Samstag, den 29. März 2008 um 00:50 von der US-Botschaft in Wien
über den Tod
Bert Nussbaumers informiert. Noch am selben Tag wurden die Angehörigen
von Bert Nussbaumer darüber in Kenntnis gesetzt.
Zu Frage 132:
Die Verstärkung
der ÖB Kuwait durch Mitarbeiter des BMLV erfolgte auf Grund der
räumlichen Nähe zum Entführungsort, der zur Aufklärung des
Falles notwendigen
Kontaktnahmen sowie zur Optimierung der
Zusammenarbeit mit befreundeten Diensten und
Kontaktpersonen.