3977/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben
am 10. April 2008 unter der Zl. 4071/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Causa Nussbaumer“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Auf Grund der besonders gefährlichen Situation im Irak, der noch immer andauernden Suche
nach einer weiteren mit Bert Nussbaumer entführten Person sowie der Sicherheit der an den
Bemühungen zur Freilassung von Bert Nussbaumer beteiligt gewesenen Personen ist es nicht
möglich, sämtliche Fragen in allen Details zu beantworten.

Ich verweise darüber hinaus auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage

Zl. 4041/J-NR2008, in der meine Bemühungen und die meines Ressorts um die Befreiung von

Bert Nussbaumer umfassend dargestellt sind.

Zu den Fragen 1 bis 5 und 14:

Mitglieder des Krisenstabs waren von Seiten des Bundesministeriums für europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) der Generalsekretär bzw. der Leiter seines Büros,
der Leiter bzw. die Leiterin der Rechts- und Konsularsektion, der Leiter der für die Region


zuständigen politischen Abteilung, die Leiterin bzw. der Leiter der Presseabteilung sowie der
Leiter des Bürgerservices. Alle Mitglieder des Krisenstabs wurden auf Grund ihrer sachlichen
Zuständigkeit und fachlichen Qualifikation ausgewählt.

Das Bundesministerium für Inneres (BMI) sowie das Bundesministerium für
Landesverteidigung (BMLV) entsandten die nach ihrer Lageeinschätzung fachlich am besten
geeigneten Bediensteten.

Dem Krisenstab oblag die strategische Vorgabe und Zielsetzung sowie die Sichtung und
Abgleichung der vorliegenden Informationen. Die Mitglieder des Krisenstabes erarbeiteten
unter dem Vorsitz des Generalsekretärs im BMeiA gemeinsame Positionen für die weitere
Vorgangsweise.

Der Krisenstab tagte 77 Mal. Die erste Sitzung fand noch am 16. November 2006, dem Tag
des Bekanntwerdens der Entführung, statt. Neben den 77 Sitzungen des Krisenstabes fanden
noch unzählige weitere ad-hoc-Sitzungen in unterschiedlichen Formaten statt.

Zu Frage 6:

Die angefallenen Mehrdienstleistungen betreffen weitgehend Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die eine pauschale Abgeltung erhalten, sodass aus verwaltungsökonomischen
Gründen keine detaillierte Auswertung zur Verfügung gestellt werden kann.

Zu den Fragen 7, 15 und 16:

Auf Grund der Sicherheitssituation im Irak verfügt Österreich über keine Vertretungsbehörde
vor Ort. Die Zuständigkeit liegt bei der Österreichische Botschaft (ÖB) Amman. Die
ÖB Amman wurde durch jeweils eine, vordringlich mit der Causa Nussbaumer befasste
Person verstärkt. Insgesamt kamen fünf Mitarbeiter des höheren Dienstes des BMeiA auf
Rotationsbasis vom 17. November 2006 bis 14. Juni 2007 zum Einsatz.


Darüber hinaus führten im Zusammenhang mit den Bemühungen um die Freilassung von Bert
Nussbaumer u.a. der Generalsekretär im BMeiA, der stellvertretende Leiter der Rechts- und
Konsularsektion sowie der Leiter der Abteilung Bürgerservice Dienstreisen z.B. in die USA,
nach Berlin, London und Brüssel durch.

Ich habe bei meinen Reisen und allen meinen Kontakten mit Regierungsmitgliedern,
PolitikerInnen und anderen Persönlichkeiten der Region, insbesondere des Iraks und seiner
Nachbarstaaten, der USA, Großbritanniens und der Vereinten Nationen die Entführung
Bert Nussbaumers angesprochen und wiederholt und nachdrücklich um Unterstützung der
österreichischen Bemühungen gebeten. In diesem Zusammenhang verweise ich auf meine
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 4041/J-NR2008.

Zu den Fragen 8 bis 13, 90 bis 117 sowie 119 bis 122:

Zur Auffindung von Bert Nussbaumer wurden sämtliche eingegangenen Informationen und
Hilfsangebote, u.a. auch jene von Mark Koscielski und anderen Privatpersonen, geprüft.

In diesem Zusammenhang fand von den fachlich zuständigen Stellen eine Zusammenarbeit
auch mit polizeilichen wie auch militärischen Diensten, darunter auch mit dem FBI sowohl in
Österreich als auch in den USA statt.

Zu den Fragen 17 bis 23:

Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 4041/J-NR2008.

Zu den Fragen 24 bis 72 und 118:

Wie eingangs bereits erwähnt, ist es auf Grund der besonders gefährlichen Situation im Irak,
der noch immer andauernden Suche nach einer weiteren mit Bert Nussbaumer entführten


Person sowie der Sicherheit der an den Bemühungen zur Freilassung von Bert Nussbaumer
beteiligt gewesenen Personen nicht möglich, diese Fragen zu beantworten.

Zu den Fragen 73 bis 78:

Die Leichen von Bert Nussbaumer und seiner Kameraden wurden im Irak gefunden und
geborgen. Zu Identifizierungszwecken wurden alle Leichen in die USA überstellt.
Weitergehende Informationen können auf Grund der noch immer andauernden Suche nach
weiteren Entführungsopfern nicht weitergegeben werden.

Zu den Fragen 79 bis 89:

Mag. Gudrun Harrer war während der österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 als
Sonderbotschafterin im Auftrag Österreichs im Irak. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist sie
gemäß ihrem Aufgabenbereich mit allen relevanten politischen VertreterInnen sowie mit
RepräsentantInnen der Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften im Irak - soweit dies
möglich war - zusammengetroffen.

Mag. Gudrun Harrer war kein Mitglied des Krisenstabes, stand diesem jedoch mit ihrer
Expertise und Erfahrung zur Verfügung.

Zu den Fragen 123 bis 130:

Kriminalpolizeiliche Ermittlungen und Evaluierungen sind nicht Gegenstand der Vollziehung
im Bereich des BMeiA. Das BMeiA hat die Familie Nussbaumer unmittelbar nach
Informierung durch die US-Behörden über den psychologischen Betreuungsbeamten des BMI
über den Fund in Kenntnis gesetzt.


Zu Frage 131:

Das BMeiA wurde am Samstag, den 29. März 2008 um 00:50 von der US-Botschaft in Wien
über den Tod Bert Nussbaumers informiert. Noch am selben Tag wurden die Angehörigen
von Bert Nussbaumer darüber in Kenntnis gesetzt.

Zu Frage 132:

Die Verstärkung der ÖB Kuwait durch Mitarbeiter des BMLV erfolgte auf Grund der
räumlichen Nähe zum Entführungsort, der zur Aufklärung des Falles notwendigen
Kontaktnahmen sowie zur Optimierung der Zusammenarbeit mit befreundeten Diensten und
Kontaktpersonen.