3979/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.06.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0070 -I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 30. MAI 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen
und Kollegen vom 3. April 2008, Nr. 4000/J, betreffend legale und
sonstige Transporte radioaktiven Materials durch Österreich
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 3. April 2008, Nr. 4000/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 18:
Die Transporte von radioaktiven Materialien fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Bezüglich eines Fehlverhaltens von Behörden betreffend ein wissentlich falsches Deklarieren solcher Materialien liegen dem Ressort keine Hinweise vor.
Zu Frage 19:
Aus dem angesprochenen Vorfall lassen sich im Hinblick auf den Strahlenschutz gegenwärtig folgende Schlussfolgerungen ziehen: Die Kontrolle im Bereich des Gefahrguttransports ist grundsätzlich auch für den Bereich der radioaktiven Stoffe wirksam und ausreichend, um eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt mit hoher Sicherheit hintan zu halten. Es erscheinen daher keine zusätzlichen generellen Maßnahmen erforderlich. Im konkreten Fall haben die Einsatzbeamten nach jetzigem Wissensstand richtig gehandelt und waren auch keiner gesundheitsgefährdenden Strahlendosis ausgesetzt.
Ich gehe aber davon aus, dass die Erfahrungen aus dem Ereignis in der Ausbildung der Kontrollorgane und in den Konzepten der zuständigen Behörden zukünftig entsprechend berücksichtigt werden, um das Risiko für das Personal bei solchen Einsätzen so gering wie möglich zu halten.
Der Bundesminister: