3979/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.06.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0070 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 30. MAI 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen

und Kollegen vom 3. April 2008, Nr. 4000/J, betreffend legale und

sonstige Transporte radioaktiven Materials durch Österreich

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 3. April 2008, Nr. 4000/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 18:

 

Die Transporte von radioaktiven Materialien fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Bezüglich eines Fehlverhaltens von Behörden betreffend ein wissentlich falsches Deklarieren solcher Materialien liegen dem Ressort keine Hinweise vor.

 

Zu Frage 19:

 

Aus dem angesprochenen Vorfall lassen sich im Hinblick auf den Strahlenschutz gegenwärtig folgende Schlussfolgerungen ziehen: Die Kontrolle im Bereich des Gefahrguttransports ist grundsätzlich auch für den Bereich der radioaktiven Stoffe wirksam und ausreichend, um eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt mit hoher Sicherheit hintan zu halten. Es erscheinen daher keine zusätzlichen generellen Maßnahmen erforderlich. Im konkreten Fall haben die Einsatzbeamten nach jetzigem Wissensstand richtig gehandelt und waren auch keiner gesundheitsgefährdenden Strahlendosis ausgesetzt.

Ich gehe aber davon aus, dass die Erfahrungen aus dem Ereignis in der Ausbildung der Kontrollorgane und in den Konzepten der zuständigen Behörden zukünftig entsprechend berücksichtigt werden, um das Risiko für das Personal bei solchen Einsätzen so gering wie möglich zu halten.

 

 

Der Bundesminister: