3982/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.06.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0074 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 30. MAI 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 7. April 2008, Nr. 4030/J, betreffend

Beimischung von Agro-Diesel („Biodiesel“) und Agro-Ethanol

(„Bioethanol“) zu fossilem Benzin

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 7. April 2008, Nr. 4030/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die genannten Diskussionen bezogen sich vor allem auf das Vorhaben in Deutschland, mit 1.1.2009 10% Ethanol zu Benzin beizumischen und der damit verbundenen Klärung, wie viele Fahrzeuge aus dem Bestand für diese E10 Beimischung nicht geeignet seien.

 

In Österreich gibt es eine Substitutionsverpflichtung für Biokraftstoffe. Das heißt, dass neben der allgemeinen Beimischung von Biokraftstoffen zu Diesel und Benzin entsprechend der jeweils geltenden Norm beispielsweise auch der verstärkte Einsatz von reinen Biokraftstoffen, wie 100% Biodiesel in LKW-Flotten oder Kraftstoffen mit sehr hohem Anteil an Biokraftstoff wie z.B. E85 – das ist ein Kraftstoff der 85% Bioethanol enthält – angestrebt wird.

Ziel ist die Steigerung der alternativen Kraftstoffe im Verkehrsbereich auf 10% bis 2010, wie es im Regierungsprogramm vorgesehen ist. An diesem Ziel wird festgehalten, da der Einsatz von alternativen Kraftstoffen bereits jetzt zu einer massiven Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich geführt hat. Die Klimabilanz 2006 weist eine Reduktion von 0,9 Mio. Tonnen CO2 aufgrund des Einsatzes von Biotreibstoffen aus.

 

Zu Frage 2:

 

Hinsichtlich der erforderlichen Flächenpotentiale für die in Österreich verwendeten Biokraftstoffe ist zu berücksichtigen, dass Österreich Teil des europäischen Wirtschaftsraums ist. Somit werden neben den in Österreich produzierten landwirtschaftlichen Rohstoffen, die sicher einen großen Teil des Rohstoffaufkommens darstellen, auch Rohstoffe aus dem EU-Raum Verwendung finden. Um die Transportwege möglichst kurz zu halten, ist es ökonomisch und ökologisch nachvollziehbar, dass hier insbesondere die Nachbarländer entlang der Donau von Relevanz sind.

 

Für Österreich liegen mehrere Abschätzungen der Rohstoffpotentiale vor die zeigen, dass noch beträchtliche Flächenanteile herangezogen werden können. Bereits im heurigen Jahr sind von der Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung ca. 100.000 ha betroffen, wovon ein wesentlicher Anteil auch für die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen für Biokraftstoffe genutzt werden wird. 

 

Das Institut für Energetik und Umwelt in Leipzig hat das technische Biomassepotential aus Forst, Landwirtschaft und Reststoffen in 28 Staaten (EU-25 Länder plus Rumänien, Bulgarien und Türkei) für den Zeitraum von 2000 bis 2020 untersucht (Flächenpotentiale nach Thrän et.al.). Darin werden die möglichen Flächenpotentiale in zwei Szenarien „Current Policy Szenariao (CP)“ und „Umweltorientiertes Szenario (E+)“ dargestellt. Österreichische Fachleute kamen im Rahmen eines Workshops zu diesen Studien zur Ansicht, dass für 2010 von einer Fläche von rund 200.000 ha ausgegangen werden könne.


Zu Frage 3:

 

Im Rahmen der Berichtspflicht des BMLFUW an die EK gemäß Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2003/30/EG „Biokraftstoffe im Verkehrssektor“ wird der Absatz von Biokraftstoffen jährlich erfasst, nicht aber die Herkunft des eingesetzten Biokraftstoffes sowie der Mix an Quellpflanzen und deren Herkunft. Die gestellte Frage kann in dieser Art auch nicht beantwortet werden, da für die Herstellung von z.B. Biodiesel und Bioethanol verschiedene Rohstoffe verwendet werden können.

 

Zu Frage 4:

 

Im Rahmen der angeführten Berichtspflicht des BMLFUW an die EK wird die Produktionskapazität sowie seit dem Bericht für das Berichtsjahr 2005 der Absatz von Biokraftstoffen jährlich erfasst, nicht aber die tatsächlich produzierte Menge an Biokraftstoffen.

 

Im Jahr 2005 belief sich die Gesamtkapazität der Produktionsanlagen für Biodiesel auf 110.000 Tonnen, im Jahr 2006 laut Angaben der ARGE Biokraft auf etwa 199.000 Tonnen. Für das Jahr 2007 wurde eine Kapazität von 440.000 Tonnen prognostiziert. Die Kapazität der Anlage in Pischelsdorf beträgt laut Angaben der AGRANA rund 190.000 Jahrestonnen. Die genannten Daten finden sich im Bericht des Umweltbundesamtes. Für das Berichtsjahr 2007 ist der Biokraftstoffbericht derzeit in Bearbeitung.

 

Zu Frage 5:

 

Im Rahmen der oben angeführten Berichtspflicht des BMLFUW an die EK wird der jährliche Absatz von Biokraftstoffen an die EK gemeldet. Die Daten im Bericht entsprechen den in Österreich gemeldeten Mengen an eingesetzten Biokraftstoffen. Der Bericht wird auf der Homepage des Umweltbundesamtes veröffentlicht.

 

Im Jahr 2006 wurden rund 288.500 Tonnen Biodiesel fossilem Diesel beigemischt. Weiters wurden rund 32.500 Tonnen purer Biodiesel zusätzlich in Verkehr gebracht. Außerdem wurden nach Schätzungen 10.000 Tonnen an purem Pflanzenöl im landwirtschaftlichen Sektor eingesetzt. Für 2007 liegen die Daten noch nicht vor, da der Bericht für das Berichtsjahr 2007 derzeit noch in Bearbeitung ist.


Zu Frage 6:

 

Das BMLFUW erstellt keine Erfolgsbilanzen für eigenständige Wirtschaftsunternehmen, die z.B. Bioethanol oder Biodiesel produzieren. Die Beimischung von Biotreibstoffen ist jedoch ein klarer Erfolg für den Klimaschutz: 2006 konnten rund 0,9 Mio. Tonnen CO2 durch den Einsatz von Biotreibstoffen eingespart werden.

 

Wie in Beantwortung der Frage 3 bereits ausgeführt, gibt es keine Berichtspflicht darüber, welche Art an Rohstoffen und welcher Mix für die Biokraftstoffherstellung eingesetzt wird, sowie keine Berichtspflicht über deren Herkunft.

 

Zu Frage 7:

 

Im Rahmen der oben angeführten Berichtspflicht des BMLFUW an die EK wird der Bericht durch das Umweltbundesamt im Auftrag des BMLFUW erstellt und vor dem 1. Juli an die EK übermittelt. Dieser Bericht wird auf der Homepage des Umweltbundesamtes veröffentlicht. Für das Berichtsjahr 2007 ist der Biokraftstoffbericht derzeit in Bearbeitung.

 

Zu Frage 8:

 

Derzeit werden auf EU-Ebene Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe in Form einer Ad-Hoc-Arbeitsgruppe diskutiert. Diese Nachhaltigkeitskriterien enthalten Bestimmungen zu Kriterien für den Anbau der verwendeten Biomasse bzw. Vorschläge hinsichtlich der Erfassung und Überwachung derartiger Kriterien. Österreich unterstützt die Einführung von Nachhaltigkeits­kriterien für Biokraftstoffe und setzt sich für gleiche Standards bei den Anbaubedingungen innerhalb der EU und für Drittstaaten ein.

 

Nach Abschuss der Verhandlungen zu den Nachhaltigkeitskriterien sollen diese sowohl in den Richtlinienvorschlag „Erneuerbare“ als auch in die Richtlinie zur Kraftstoffqualität implementiert werden.

 

Nach erfolgter Einigung zu den beiden Richtlinien werden die Bestimmungen der entsprechenden EU-Richtlinien in nationales Recht implementiert werden.

 

 

Der Bundesminister: