3983/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.06.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0076 -I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 30. MAI 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Petra Bayr, Kolleginnen
und Kollegen vom 10. April 2008, Nr. 4092/J, betreffend
Nespresso-Metallkapseln als „Bestandteil der Maschine“ -
Entsorgungsbeitrag ARA
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom 10. April 2008, Nr. 4092/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Gemäß Verpackungsverordnung sind die Inverkehrsetzer von Verpackungen verpflichtet, gebrauchte Verpackungen entweder selbst zurückzunehmen und zu verwerten oder an einem Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen. Die erwähnten Entsorgungsbeiträge sind daher nur für Verpackungen fällig. Da gegenständliche Nespresso-Kapseln nicht als Verpackung gemäß Verpackungsverordnung einzustufen sind, ist für diese auch keine Systemteilnahme erforderlich.
Zu Frage 2:
Mit der am 1. Oktober 2006 in Kraft getretenen Novelle der Verpackungsverordnung wurden ergänzende Verpackungsdefinitionen und Beispiele in Umsetzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94/62/EG) in die Anlage 1a der Verordnung aufgenommen.
Gemäß Anlage 1a Z. 1 VerpackVO gilt somit ein Gegenstand nicht als Verpackung, wenn der Gegenstand integraler Teil eines Produkts ist, der zur Umschließung, Unterstützung oder Konservierung dieses Produkts während seiner gesamten Lebensdauer benötigt wird und alle Komponenten für die gemeinsame Verwendung, den gemeinsamen Verbrauch oder die gemeinsame Entsorgung bestimmt sind. Diese Definitionen treffen auf gegenständliche „Nespresso-Kapseln“ zu.
Zu Frage 3:
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der als Abfall anfallenden „Nespresso-Kapseln“ mit der verkauften Stückzahl deckt. Absatzzahlen für Österreich liegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft allerdings nicht vor.
Zu Frage 4:
Als Sammelschiene steht die kommunale Metallsammlung (für Nichtverpackungsmetalle) zur Verfügung.
Der Bundesminister: