3983/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.06.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0076 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 30. MAI 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Petra Bayr, Kolleginnen

und Kollegen vom 10. April 2008, Nr. 4092/J, betreffend

Nespresso-Metallkapseln als „Bestandteil der Maschine“ -

Entsorgungsbeitrag ARA

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom 10. April 2008, Nr. 4092/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Gemäß Verpackungsverordnung sind die Inverkehrsetzer von Verpackungen verpflichtet, gebrauchte Verpackungen entweder selbst zurückzunehmen und zu verwerten oder an einem Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen. Die erwähnten Entsorgungsbeiträge sind daher nur für Verpackungen fällig. Da gegenständliche Nespresso-Kapseln nicht als Ver­packung gemäß Verpackungsverordnung einzustufen sind, ist für diese auch keine Systemteilnahme erforderlich.

 

Zu Frage 2:

 

Mit der am 1. Oktober 2006 in Kraft getretenen Novelle der Verpackungsverordnung wurden ergänzende Verpackungsdefinitionen und Beispiele in Umsetzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94/62/EG)  in die Anlage 1a der Verordnung auf­genommen.

Gemäß Anlage 1a Z. 1 VerpackVO gilt somit ein Gegenstand nicht als Verpackung, wenn der Gegenstand integraler Teil eines Produkts ist, der zur Umschließung, Unterstützung oder Konservierung dieses Produkts während seiner gesamten Lebensdauer benötigt wird und alle Komponenten für die gemeinsame Verwendung, den gemeinsamen Verbrauch oder die gemeinsame Entsorgung bestimmt sind. Diese Definitionen treffen auf gegenständliche „Nespresso-Kapseln“ zu.

 

Zu Frage 3:

 

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der als Abfall anfallenden „Nespresso-Kapseln“ mit der verkauften Stückzahl deckt. Absatzzahlen für Österreich liegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft allerdings nicht vor.

 

Zu Frage 4:

 

Als Sammelschiene steht die kommunale Metallsammlung (für Nichtverpackungsmetalle) zur Verfügung.

 

Der Bundesminister: