3985/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.06.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Strache und weitere Abgeordnete haben am 2. April 2008 unter der Nummer 3993/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Podiumsdiskussion ‚Bananenrepublik Österreich’“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Die Veranstaltung wurde von der Abteilung IV/6 – .BIA des BM.I organisiert, war gut besucht und fand ausgesprochen positives Feedback.
Zu Frage 3:
Ich sehe
keine Relevanz bzw. Zusammenhang zwischen dem § 248 StGB und einer
Podiumsdiskussion unter Beteiligung von hochrangigen nationalen und
internationalen Experten und Persönlichkeiten wie zum Beispiel dem
Präsidenten des VfGH a. D.
Univ.-Prof. DDr. Ludwig Adamovich, dem Generaldirektor von OLAF, Franz-Hermann
Brüner, dem ehem. Rechnungshofpräsidenten Dr. Franz Fiedler, dem U.N.
Special Rapporteur on Torture, Dr. Manfred Nowak sowie Chefredakteur Armin
Thurnher.
Zu Frage 4:
Es gibt keine Grundlage für eine Disziplinaranzeige.
Zu Frage 5:
Die Kosten für die gesamte Veranstaltung betrugen € 4.781,96. Es entfallen dabei auf:
Saal „Haus der Musik“ inkl. Technik und Reinigung € 1.429,60
Podiumsausstattung € 438.00
Bewirtung, Speisen und Getränke € 2.334,40
Handelswaren zur unentgeltl. Abgabe € 224,64
Einladung, Druck und Versand € 355,32
Sowohl die hochrangigen Diskutanten als auch der Moderator erklärten sich sofort bereit, ohne Honorar an dieser Veranstaltung teilzunehmen.
Zu Frage 6:
Für die noch wirksamere bundesweite Bekämpfung von Korruption wird das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention als eigene bundesweit agierende Sicherheitsbehörde eingerichtet. Damit wird das Engagement des Innenministeriums in diesem Bereich, sowohl national als auch international, weiter verstärkt. Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung stellt das adäquate Gegen- und Anschlussstück zur Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft. Der Gesetzesentwurf ist mit 28.04.2008 in Begutachtung gegangen. Ziel ist die Behandlung im Parlament noch dieses Jahr.
Zu Fragen 7 und 8:
Fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministers für Inneres.
Zu Frage 9:
Nein, dazu besteht keine Veranlassung.
Zu Frage 10:
Entfällt.
Zu Frage 11:
Es fehlt die Grundlage.
Zu Frage 12:
Es gibt für das .BIA dahingehend keine Sonderbestimmungen. Das .BIA unterliegt, wie jede andere sicherheits- und kriminalpolizeiliche Dienststelle, allfälligen Kontrollbefugnissen etwa der Dienstbehörde, der Justiz, des Rechtsschutzbeauftragten, des Menschenrechtsbeirates etc.