Zu 3988/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.06.2008
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möglich.
Bundeskanzler
Berichtigung
Anfragebeantwortung
Bei der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 4102/J vom 11. April 2008 der Abg. Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Wann, wohin und in welche Funktion entsendet Österreich Herrn Mag. Wolfgang Nitsche nun wirklich?" wird um Be- richtigung des 1. Absatzes zu den Fragen 1 bis 4 sowie 7 bis 13 ersucht.
Die Beantwortung des 1. Absatzes zu den Fragen 1 bis 4 sowie 7 bis 13 lautet wie folgt richtig:
Mit persönlichem Schreiben vom 9. April 2008, GZ 405.885/006-IV/5/2008 habe ich unter Bezugnahme auf den Ministerratsbeschluss vom selben Tag der Frau Präsi- dentin des Nationalrates mitgeteilt, dass die Bundesregierung anlässlich ihrer Ta- gung am 9. April 2008 beschlossen hat, Herrn Ministerialrat Mag. Wolfgang Nitsche als österreichischen Vertreter im Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank namhaft zu machen. Dem Beschluss des Ministerrates sind informelle Konsultationen mit den im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien gemäß dem Be- richt des Verfassungsausschusses 58 BlgNR XIX. GP, Seite 4, vorausgegangen (sie- he dazu meine Schreiben unter GZ 405.828/013-IV/5/2007 vom 18. Dezember 2007 und unter GZ 405.885/005-IV/5/2008 vom 1. April 2008 sowie das Antwortschreiben der Frau Nationalratspräsidentin vom 7. April 2008). Das eingangs erwähnte Schrei- ben enthält weiters mein Ersuchen, den Hauptausschuss des Nationalrates mit dem genannten Beschluss der Bundesregierung zu befassen, um das Einvernehmen ge- mäß Art. 23c Abs. 2 B-VG förmlich herzustellen.
Für den Bundeskanzler:
LEITNER