3989/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. April 2008 unter der Nr. 4105/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra- ge betreffend diplomatische Einflußnahme der Republik Italien auf die österreichi- sche Bundesregierung, um den Druck einer Briefmarke mit grafischer Darstellung der Grenzen Gesamttirols durch die österreichische Post zu verhindern, gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø      Hat es hinsichtlich des Druckes besagter Briefmarke ein wie immer geartetes An- sinnen der Republik Italien an Österreich gegeben, den neuerlichen Druck dieser Briefmarke hintan zu halten? Wenn Ja, in welcher Form erfolgte die Intervention und was war genau ihr Begehren ?

Ø      Hat es hinsichtlich des Druckes besagter Briefmarke ein wie immer geartetes An- sinnen von italienischen Politikern oder Abgeordneten an Österreich gegeben, den neuerlichen Druck dieser Briefmarke hintan zu halten? Wenn Ja, von wem genau erfolgte die Intervention und was genau war das Begehren?

Nein.


Zu Frage 3:

Ø      Stehen die Darstellung der Grenzen Gesamttirols auf der Briefmarke und die da- raufgezeigte Abbildung des in Südtirol gelegenen Schlosses Tirol sowie die Tex- te Dem Land Tirol die Treue" und 1809-2009 Tirol, von Kufstein bis Salurn" mit ihrem Bekenntnis zur geistigen und kulturellen Landeseinheit Tirols in Wider- spruch zu strafrechtlichen Bestimmungen der österreichischen Rechtsordnung, insbesondere zu solchen, welche sich auf den von dem Abteilungsleiter der Ös- terreichischen Post, Erich Haas, in seiner Äußerung gegenüber der Tiroler Ta- geszeitung" angesprochenen Rechtsradikalismus beziehen? Wenn Ja, welche sind das und welches Ergebnis haben Strafverfolgungsmaßnahmen durch die österreichischen Justizbehörden hinsichtlich der gedruckten Erstauflage gezei- tigt?

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes.

Zu Frage 4:

Ø      Haben Vertreter österreichischer Dienststellen oder österreichische Vertreter der Politik Einfluss auf die österreichische Post oder auf die Staatsdruckerei genom- men, um den neuerlichen Druck besagter Briefmarke hintan zu halten? Wenn Ja, in welcher Form, mit welcher Zielsetzung und gegenüber wem erfolgte die Ein- flussnahme?

Für   den   Zuständigkeitsbereich   des   Bundeskanzleramtes   kann   ich   jegliche Einflussnahme ausschließen.

Zu Frage 5:

Ø      Werden Sie Schritte und eine Initiative ergreifen, um die völlig legale Drucklegung besagter Briefmarke durch die österreichische Post mit ihrem Bekenntnis zur geis- tigen und kulturellen Landeseinheit und somit zu einer Grundkonstante österrei- chischer Südtirolpolitik im Sinne der Meinungsfreiheit in diesem Lande und im Sinne der Verbundenheit mit Südtirol zu ermöglichen? Wenn Nein, warum nicht?

Die Verantwortung für die Herstellung und Ausgabe von Briefmarken liegt ausschließ- lich bei der Österreichischen Post AG. Ich habe keinen Einfluss auf die Gestaltung der von der Österreichischen Post AG hergestellten und ausgegebenen Briefmarken.