3994/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.06.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Pilz und weitere Abgeordnete haben am 8. April 2008 unter der Zahl 4039/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bert Nussbaumer“ gerichtet.

                                         

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Weder ich noch die mit dieser Angelegenheit befassten Angehörigen des Bundesministeriums für Inneres wurden von in- oder ausländischen Stellen über konkrete Lösegeldforderungen informiert.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Die Angaben im in der Anfrage zitierten Zeitungsbericht können nicht bestätigt werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bemühte sich über zahlreiche bestehende und zu diesem Zweck hergestellte Kontakte im In- und Ausland um Informationen zum Verbleib des Entführten, um ein Lebenszeichen und um Möglichkeiten, den Entführten nach Österreich zurück bringen zu können.

 

 

Hier gab es immer wieder Hoffnung, doch letztendlich war es leider nicht möglich ein Lebenszeichen zu erhalten. Im Zuge der Informationsbeschaffung wurde versucht, mit Personen in Verbindung zu treten, die behaupteten, mit den Entführern in Kontakt zu stehen. Für diese angebotenen Hilfeleistungen wurden auch Geldforderungen gestellt. Ein Nachweis über die Authentizität dieser Personen konnte nicht erbracht werden.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Nein.

 

Zu Frage 7:

Nein.

 

Zu den Fragen 8 bis 10:

Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.

 

Zu den Fragen 11 bis 12:

Zu diesen Fragen darf auf die Ausführungen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4038/J verwiesen werden.

 

Zu Frage 13:

Derartige Informationen liegen nicht vor.