3995/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.06.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am
10. April 2008 unter der Zahl 4069/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verhalten eines Exekutivbeamten gegenüber einem Bürger“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Beim Einschreiten am 19. Februar 2008 wurde auf Grund der Angaben der Betroffenen kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt festgestellt, so dass auch keine Anzeige aufzunehmen war. Da jedoch bekannt war, dass Alexander K. bereits in der Vergangenheit Opfer einer Körperverletzung geworden war, wurde dennoch eine Streifung durchgeführt. Im Zuge der rund 45 Minuten andauernden Streifung wurden zwei Jugendliche angehalten, die von Alexander K. nicht als Beteiligte identifiziert werden konnten.

 

Ergänzend möchte ich festhalten, dass sich die Mutter des Alexander K. wegen dieses Vorfalles bereits mit Schreiben vom 15. März 2008 sowohl an mich als auch an den Herrn Bundespräsidenten gewandt hat. Die daraufhin veranlassten Erhebungen bestätigten zweifelsfrei, dass damals kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorgelegen ist.

 

 

Zu Frage 2:

In Anbetracht der Ausführungen zu Frage 1 sowie des Umstandes, dass die dargestellten Äußerungen des Polizeiorganes nicht zu verifizieren sind, ist der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung nicht begründet. Dem ungeachtet wurde der Familie K. Gelegenheit zu einer gemeinsamen Aussprache beim Landespolizeikommando gegeben. Dabei konnten die aufgetretenen Missverständnisse vollständig ausgeräumt werden.

 

Zu Frage 3:

Ein derartiger Anlassfall ist nicht evident.

 

Zu Frage 4:

Im Kalenderjahr 2007 waren im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien 36,8 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen Fremde. Die statistische Erfassung nach bezirksweiser Aufschlüsselung ist nicht vorgesehen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Für den Bereich des Stadtpolizeikommandos Brigittenau sind 424 Exekutivbedienstete systemisiert. Der Iststand beträgt 386 Exekutivbedienstete.

 

Zu Frage 7:

Die polizeiliche Präsenz an Örtlichkeiten mit Neigung zum Schauplatz krimineller Handlungen wird generell forciert. Darüber hinaus wurde durch das Landespolizeikommando Wien auch ein Projekt initiiert, das dem Grundproblem „Wohnen und Konflikte im Gemeindebau“ gewidmet ist.