3998/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.06.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0103-III/4a/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. Juni 2008

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4042/J-NR/2008 betreffend „Gehaltsverhandlun­gen bei den Bundestheatern II“, die die Abg. Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen am 8. April 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Unabhängig davon, ob es sich im Einzelnen um einen dem parlamentarischen Interpellations­recht unterliegenden Gegenstand der Vollziehung gehandelt hat oder nicht, habe ich zu diesen Fragenkomplexen bereits in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2623/J-NR/2007 betreffend „Gehaltsverhandlungen bei den Bundestheatern“ (2614/AB) sehr ausführlich Stellung bezogen.

 

In der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage möchte ich mich daher darauf beschränken, ausdrücklich auf die vom Geschäftsführer der Bundestheater-Holding erzielten Erfolge im Rahmen der generellen Gehaltsverhandlungen der Österreichischen Bundestheater zu ver­weisen. Festzuhalten ist auch, dass bei höheren Gehaltsstufen zwar die Beträge rascher anstei­gen, dieser Nominalwert aber durch die Steuerprogression sehr rasch auch ungleich höher besteuert wird.

 

Ich halte es für äußerst befremdlich, einen Zusammenhang zwischen der eigenen Vertrags­situation der Geschäftsführung und der Führung der generellen Gehaltsverhandlungen her­stellen zu wollen, dies umso mehr als die Erzielung moderater Verhandlungsergebnisse auch Teil der Zielsetzung für eine Führungskraft sind.

 

Zur Frage des Vergleichs der Gehälter mit jenen von Ministerbezügen halte ich fest, dass das Gehaltsniveau für die in der Anfrage zur Debatte stehenden wie auch für andere Positionen im ausgegliederten Bundesdienst bereits vor meiner Amtszeit festgelegt wurde.

 

Zu Frage 5:

Es lag kein derartiger Antrag vor.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Nicht zuletzt aus der Erkenntnis, dass in den vergangenen Jahren eine durchaus uneinheitliche Vorgangsweise gewählt wurde, habe ich die Rückkehr zur Partizipation der Geschäftsführung an die Gehaltsabschlüsse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewählt. Diese ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestheater wie auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die nachvollziehbarere und auf lange Sicht gesehen auch sparsamere Lösung.

 

Die gewählte Vorgangsweise entspricht einer Gleichbehandlung sämtlicher Angehöriger eines Betriebes, die gemäß ihres Aufgabenbereichs und ihrer Verantwortlichkeit entlohnt werden. Dagegen ist es in der Privatwirtschaft bei individuellen, leistungsbezogenen Vereinbarungen mit Führungskräften durchaus üblich, neben den laufenden, nicht selten im zweistelligen Bereich liegenden, Bezugserhöhungen noch weitere geldwerte Leistungen zu gewähren, wie etwa Bilanzgelder oder Aktienoptionen, was letztlich eine überproportionale Erhöhung der Manager­gehälter gegenüber den Bezügen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet. Derlei lehne ich für staatsnahe Unternehmen mit Hinweis auf die aktuelle Debatte über explodierende Manager­gehälter in der Privatwirtschaft ab.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.