400/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.04.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
|
Frau |
|
|
Präsidentin des Nationalrates |
(5-fach) |
|
Parlament |
|
|
1010 Wien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
GZ: BMSK-460100/0006-MGA/2007 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 376/J der Abgeordneten Haubner, Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Frage XIII:
Zur finanziellen Absicherung der Förderung von Besuchsbegleitung in den Jahren 2007 und 2008 habe ich bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 218/J Stellung genommen. Eine Finanzierung der Förderung von Besuchsbegleitung aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds durch die Verankerung im Familienlastenausgleichsgesetz ab dem Jahr 2009 wird meinerseits befürwortet und setzt die entsprechende Beschlussfassung im Nationalrat voraus.
Hinsichtlich der Beantwortung aller übrigen Fragen verweise ich auf die Zuständigkeit anderer mit gegenständlicher Anfrage befassten Ressorts, insbesondere des BMGFJ bzw. die Zuständigkeit der Länder.
Mit freundlichen Grüßen