4001/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.06.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0070-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4067/J-NR/2008
Der Abgeordnete zum Nationalrat Heinz-Christian Strache und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafverfahren gegen Dr. Susanne Winter“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Ausschlaggebend war die rechtliche Beurteilung des dem Strafantrag zu Grunde liegenden Sachverhalts durch die zuständige Staatsanwaltschaft, der sich die Oberstaatsanwaltschaft Graz und die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Justiz angeschlossen haben.
Zu 2:
Nein.
Zu 3:
Ja.
Zu 4:
Das in der Anfrage angesprochene Privatgutachten befasste sich nicht mit allen der Beschuldigten zur Last gelegten Äußerungen. Die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltssubstrats bleibt der unabhängigen Rechtsprechung vorbehalten.
Zu 5 bis 7:
Der auf Einbringung eines Strafantrages abzielende Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Graz wurde mit zustimmender Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft Graz von der für Einzelstrafsachen zuständigen Fachabteilung meines Hauses genehmigt. Die Genehmigung des Vorhabensberichtes wurde mit dem Ersuchen verbunden, über den Ausgang des Strafverfahrens zu berichten.
. Juni 2008
(Dr. Maria Berger)