4004/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.06.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0073-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4108/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Security-Personal (bzw. Ordner und Türsteher) – ein Sicherheitsrisiko?“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 11:
Die mir zur Verfügung stehenden statistischen Daten lassen eine Auswertung nach dem in der Anfrage genannten Täter- und Opferprofil (Sicherheitspersonal sowie Besucher von Diskotheken) nicht zu. Mangels automationsunterstützter Erfassung der angefragten Sachverhalte könnte die Beantwortung der Anfrage entweder nur auf Grund einer manuellen Durchsicht aller Strafsachen, die im Berichtszeitraum wegen der angefragten Delikte geführt wurden, oder anhand der persönlichen Erinnerung aller Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erfolgen. Die im Sicherheitsbericht für das Jahr 2006 veröffentlichte Anzeigenstatistik des Bundesministeriums für Inneres (die Daten für das Jahr 2007 liegen mir noch nicht vor) weist jedoch für die in Betracht kommenden Delikte folgende Zahl an Anzeigen aus:
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§§ 83 bis 87 StGB |
rund 36.500 Anzeigen |
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§§ 105, 106 StGB |
rund 2.400 Anzeigen |
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§ 107 StGB |
rund 10.500 Anzeigen |
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§§ 125, 126 StGB |
rund 71.500 Anzeigen |
Angesichts der hohen Zahl an händisch zu durchforstenden Tagebüchern für die Jahre 2006 und 2007 und der bekannt hohen Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften, können die angefragten Informationen mit vertretbarem Aufwand nicht erhoben werden. Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich von der Beantwortung dieser Fragen absehen muss.
. Juni 2008
(Dr. Maria Berger)