4005/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.06.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0074-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4110/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Obst- und Gemüseeinkäufe im Strafvollzug“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Auf Grund eines Hinweises des Rechnungshofes haben die Staatsanwaltschaften Graz (hinsichtlich der Justizanstalt Graz-Karlau) und Wiener Neustadt (hinsichtlich der im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien gelegenen betroffenen Justizanstalten) in dieser Angelegenheit Erhebungen durchgeführt. Da sich keine ausreichende Verdachtslage für eine weitere Verfolgung ergab, wurden die Verfahren eingestellt.

Zu 2 und 3:

Ja. Das Unternehmen belieferte die Justizanstalt Hirtenberg und die Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf.

Zu 4:

Laufende Kontrollen erfolgten im Rahmen der Dienstaufsicht durch die Anstaltsleitung bzw. die Leitung der Wirtschaftsverwaltung, eine laufende Nachprüfung durch die Buchhaltungsagentur.

Anfang 2008 gab es eine interne Überprüfung auf Grund eines Hinweises durch den Rechnungshof.

 

Zu 5:

Die Vorwürfe konnten nach Durchführung interner Kontrollen nicht bestätigt werden.

Zu 6:

Zuständig für die interne Kontrolle waren die Anstaltsleitung bzw. die Leitung der Wirtschaftsverwaltung sowie die Buchhaltungsagentur des Bundes gemäß § 92 BHG in Verbindung mit den §§ 119 bis 122 BHV 1989.

 

. Juni 2008

 

(Dr. Maria Berger)