4007/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.06.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 2. Juni  2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0092-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4031/J betreffend "Bevorratungspflicht importierter "Biokraftstoffe", welche die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen am 7. April 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

In den Jahren 2005 und 2006 wurden nach Österreich folgende Mengen an "Biokraftstoffen" bzw. "Bio‑Kraftstoffkomponenten" importiert (Angaben in Tonnen):

 

Produkte

2005

2006

Dieselkraftstoff mit beigemengtem biogenen
Kraftstoff

850.787,04

3,555.800,44

100 % reiner biogener Kraftstoff für Beimengung zu oder Verwendung als Dieselkraftstoff

32.347,82

74.419,25

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Im 2. Halbjahr 2007 wurden nach Österreich folgende Mengen an "Biokraftstoffen“ bzw. "Bio‑Kraftstoffkomponenten“ importiert:

Produkte

in Tonnen

Eurosuper nach ÖNorm EN 228 mit beigemengtem biogenen Kraftstoff

104.426,58

Normalbenzin nach ÖNorm EN 228 mit beigemengtem

biogenen Kraftstoff

22.757,75

100 % reiner biogener Kraftstoff für Beimengung zu

Ottokraftstoff

27.928,53

Dieselkraftstoff mit beigemengtem biogenen Kraftstoff

1,857.124,41

100 % reiner biogener Kraftstoff für Beimengung zu oder

Verwendung als Dieselkraftstoff

36.823,70

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Für das laufende Jahr stehen derzeit noch keine Daten über die importierten Mengen zur Verfügung.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Im Hinblick auf die Erzeugung von "Biokraftstoffen" unter Berücksichtigung ökolo-gischer Kriterien wurde auf EU-Ebene eine "Ad Hoc Working Group on Sustainability Criteria" eingerichtet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass es durch den Einsatz von Biokraftstoffen tatsächlich zu den gewünschten Einsparungen bei den CO2-Emissionen kommt und sich keine Gefahr für die biologische Vielfalt und die Nahrungsmittelversorgung ergibt. Die Nachhaltigkeitskriterien für die Produktion von "Biokraftstoffen" werden sowohl in der zur Diskussion stehenden Richtlinie über die Treibstoffqualität, als auch im Richtlinienvorschlag zur Förderung zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen integriert.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

"Biokraftstoffe" und "Bio-Kraftstoffkomponenten" werden aus Deutschland, Frankreich, Italien, Ungarn, Belgien, Polen, der Tschechischen Republik, Slowenien, der Slowakei und den Niederlanden importiert. Die importierten "Biokraftstoffe" und "Bio-Kraftstoffkomponenten" können aus folgenden Rohstoffgruppen bestehen: Pflanzenöl, Rapssaat, Sonnenblumenkerne, Sojabohnen, gereinigtes Tierfett, gereinigtes Altspeiseöl und Altspeisefett, Getreide, Kartoffel, Reis, Zuckerrübendicksaft, Zuckerrohr und Zuckerrübenmelasse.