4010/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.06.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0063-I/A/3/2008

Wien, am    3  . Juni  2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4050/J der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Nach dem ab 1. Jänner 1950 geltenden Kinderbeihilfengesetz durfte ein Kind, für das Anspruch auf die Kinderbeihilfe bestand, keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen. Ausdrücklich davon ausgenommen war bereits damals die Lehrlingsentschädigung, und zwar unabhängig von deren Höhe. Diese Regelung wurde vom derzeit in Kraft stehenden Familienlastenausgleichsgesetz 1967 übernommen und ist bis heute geltendes Recht (siehe § 5 Abs. 1 lit. b FLAG 1967).

 

In Bezug auf die Möglichkeit eines Zuverdienstes für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, war ursprünglich gesetzlich festgelegt, dass monatliche Einkünfte bis zur Geringfügigkeitsgrenze nicht den Wegfall der Familienbeihilfe bewirkt haben.

Seit dem Kalenderjahr 2001 wurde anstelle des Monatsbetrages ein wesentlich höherer Jahresbetrag eingeführt (€ 8.725,-). Damit wurde einem vielfachen Wunsch der Studierenden Rechnung getragen, einer etwas einträglicheren Nebentätigkeit nachgehen und diese flexibler gestalten zu können, um die Eltern durch teilweise Selbstfinanzierung des Studiums zu entlasten.

 

Bei der Lehrlingsentschädigung handelt es sich um unmittelbar mit der absolvierten Berufsausbildung im Zusammenhang stehende Bezüge.

Die allgemeine Jahreseinkommensgrenze hat die Möglichkeit eines Zuverdienstes zum Inhalt, der von Einzelnen individuell gestaltet werden kann. Daher kann eine unterschiedliche Behandlung sachlich gerechtfertigt werden.

 

 

 

Fragen 3 bis 5:

Die Jahreszuverdienstgrenze nach § 5 Abs. 1 wurde ab dem Kalenderjahr 2008 auf € 9.000,- erhöht. Eine weitere Erhöhung ist derzeit noch nicht angedacht.

Es werden in Zukunft sicherlich diesbezügliche Überlegungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung anzustellen sein. Inwieweit dabei eine automatische Valorisierung erfolgen kann, wird in diesem Zusammenhang zu prüfen sein.

 

Frage 6:

Dazu verweise ich auf die in der Beilage angeschlossene Tabelle.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin

 

Beilage

 


FLAF-Entwicklung 1999-2007, Vorschau bis 2010          BEILAGE

 

Prognose Stand 16.4.08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Entwicklung des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bis 2015

 

 

 

 

 

 

 

im Jahr:

Ausgaben

Einnahmen

Abgang = -

Vermögen/Gesamtschulden des Reservefonds für Familienbeihilfen zum Jahresende

 

 

 

 

Überschuß = +

 

Jahresende 1998

 

 

 

-173,980 Mio.€

 

Erfolg 1999

3.745,075 Mio.€

4.198,729 Mio.€

453,654 Mio.€

279,674 Mio.€

 

Erfolg 2000

4.207,793 Mio.€

4.312,419 Mio.€

104,626 Mio.€

384,301 Mio.€

Überweisung an Ausgleichsfonds für PV Träger

 

-279,645 Mio.€

104,656 Mio.€

Zinserträge

Jahresende 2000

 

 

4,295 Mio.€

108,950 Mio.€

 

Erfolg 2001

4.419,408 Mio.€

4.481,368 Mio.€

61,960 Mio.€

170,910 Mio.€

Zinserträge

Jahresende 2001

 

 

4,807 Mio.€

175,717 Mio.€

 

Erfolg 2002

4.486,199 Mio.€

4.519,461 Mio.€

33,263 Mio.€

208,980 Mio.€

Zinserträge

Jahresende 2002

 

 

5,894 Mio.€

214,874 Mio.€

 

Erfolg 2003

4.869,200 Mio.€

4.574,657 Mio.€

-294,543 Mio.€

-79,669 Mio.€

Zinserträge

Jahresende 2003

 

 

5,078 Mio.€

-74,591 Mio.€

 

Erfolg 2004

5.053,012 Mio.€

4.645,717 Mio.€

-407,294 Mio.€

-481,885 Mio.€

 

Erfolg 2005

5.408,600 Mio.€

4.734,990 Mio.€

-673,610 Mio.€

-1.155,495 Mio.€

 

Erfolg 2006

5.407,030 Mio.€

4.941,256 Mio.€

-465,774 Mio.€

-1.621,269 Mio.€

 

Erfolg 2007

5.536,936 Mio.€

5.194,698 Mio.€

-342,238 Mio.€

-1.963,507 Mio.€

1) u. 2)

BVA 2008

5.642,801 Mio.€

5.274,055 Mio.€

-368,746 Mio.€

2.409,004 Mio.€

1) u. 3)

Vorschau 2008

5.787,776 Mio.€

5.443,784 Mio.€

-343,992 Mio.€

-2.307,500 Mio.€

 

Vorschau 2009

5.793,561 Mio.€

5.633,216 Mio.€

-160,345 Mio.€

-2.467,845 Mio.€

 

Vorschau 2010

6.115,822 Mio.€

5.831,149 Mio.€

-284,673 Mio.€

-2.752,518 Mio.€

 

 

 

 

 

 

 

 

  Erläuterungen:

 

 

 

 

1.

Im BVA 2008 und in der Vorschau 2008 bis 2015 sind berücksichtigt:

 

FLAG Novelle: Erhöhung der Geschwisterstaffelung: 25,8 Mio. €

 

Anhebung der Einkommensgrenze beim Mehrkindzuschlag : 9,6 Millionen €

 

 

 

2.

Im BVA 2008 war die KBG Novelle mit rd. 60 Mio. €  (2 Varianten KBG, Anhebung der Zuverdienstgrenze für KBG auf 16.200 €)  berücksichtigt  = Basis Regierungsübereinkommen.

 

Die KV Beiträge sind im BVA 2008 mit 6,9%, ab 2009 mit 6,8% berücksichtigt.

 

 

3.

In der Vorschau 2008 ist die KBG Novelle mit insgesamt Mehrkosten gegenüber 2006 mit rd. 12,4 Mio. € enthalten (3 Varianten KBG Bezug, Wahlmöglichkeit für Geburten vor 1.1.2008, Anhebung Einkommensgrenze für KBG Bezug auf 16.200 €, Anhebung Einkommensgrenze und Freigrenzen für Zuschuss zum KBG).

 

In der Vorschau 2008 bis 2015 sind die KV Beiträge  wie folgt  berücksichtigt: i. Jahr 2008: 7,05%, 2009-2013: 6,95%, ab 2014: 6,85%

 

In der Vorschau 2008 - 2015 wurde auch die günstige Entwicklung der Einnahmen an Dienstgeberbeiträgen  (WIFO Prognose Ende März 2008) berücksichtigt.

 

Ergänzung: ab dem Jahr 2010 werden für die Pensionsbeiträge für Kindererziehungs- zeiten 75% (Anhebung von 50% = 605,3 Mio. € auf 908,0 Mio. €) als Beitragsleistung gezahlt.