4011/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.06.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0066-I/A/3/2008

Wien, am        3.  Juni  2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4074/J der Abgeordneten Gaßner und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

Die Einrichtung von Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr ist nach § 30f Abs. 3 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 dann vorgesehen, wenn für die Schülerbeförderung kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.

 

Durch bedarfsorientierte Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Kraftfahrlinie 2061 (St. Thomas/Blasenstein – Rechberg – Enns – Linz) können ab dem Schuljahr 2007/08 mehr SchülerInnen aus dem Bereich von Rechberg den Linienbus für die Fahrt zu und von den Schulen in Perg benutzen. Für die SchülerInnen aus dem Raum Rechberg, welche – ebenfalls über Perg - zur Musikhauptschule (MHS) in Saxen fahren, hätte diese Umlenkung der SchülerInnenströme zum Kraftfahrlinienbereich eine verringerte Auslastung der bisher im Gelegenheitsverkehr eingesetzten Fahrzeuge und somit einen nicht mehr vertretbaren Kostenaufwand pro befördertem Schulkind gebracht. Außerdem wäre mit dem Weiterführen des Gelegenheitsverkehrs eine unzulässige Konkurrenzierung des Kraftfahrlinien­verkehrs entstanden, weil auch für die MHS-SchülerInnen ab dem Schuljahr 2007/08 die morgendliche Fahrt zur Schule mit einmaligem Umsteigen in öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und zumutbar ist. Die Rückfahrt am Nachmittag erfolgt auf einer anderen Strecke.

 

Frage 3:

Ist keine linienmäßige Schulfahrt möglich, dann obliegt die Organisierung von Schülerbeförderungen im Gelegenheitsverkehr den Gemeinden und Schulerhaltern in Zusammenarbeit mit der Schulleitung sowie den jeweiligen Verkehrsunternehmen und dem örtlich zuständigen Kundenteam Freifahrten/Schulbücher. Über allfällige Änderungen im örtlichen Ablauf der Schülerfreifahrten werden die Eltern der betroffenen SchülerInnen rechtzeitig informiert.

 

Fragen 4 bis 6:

Bis zur Etablierung der endgültigen Stundenpläne treten am Beginn des Schuljahres vor allem in Ballungszentren gelegentlich Überlastungen der öffentlichen Verkehrsmittel durch die konzentriert anfallenden Fahrten der SchülerInnen auf. Im vorliegenden Fall waren aber Unzukömmlichkeiten der MHS-SchülerInnen beim morgendlichen Umsteigevorgang in Perg vom Linienbus auf die Bahn und Verspätungen beim Erreichen des Unterrichtes an der MHS in Saxen über den Schulbeginn hinaus zu registrieren. Daher hat das örtlich zuständige Kundenteam Freifahrten/Schulbücher am Finanzamt Linz reagiert und in Absprache mit den betroffenen Verkehrsunternehmen und mit dem Verkehrsverbund Oberösterreich Verbesserungen vereinbart, welche diesen SchülerInnen bereits seit Anfang Dezember 2007 zur Verfügung stehen:

 

Im Rahmen ihrer Fahrt zur MHS werden 2 nördlich von Rechberg wohnende MHS-SchülerInnen wie bisher im Gelegenheitsverkehr bis zur Linienbushaltestelle in Rechberg gebracht. Sie benutzen in der Folge ebenso wie 6 direkt in Rechberg wohnende MHS-SchülerInnen den um 6 Uhr 31 abfahrenden Linienbus nach Perg (im Vorjahr war die Abfahrt im Gelegenheitsverkehr um 6 Uhr 30); unterwegs steigen weitere MHS-SchülerInnen in diesen Linienbus zu. In Perg steigen diese SchülerInnen nicht in den Zug, sondern direkt in den bereits wartenden Bus einer reaktivierten ÖBB-Postbuslinie nach Saxen um. Eine Gefährdung der SchülerInnen auf dem kurzen Gehweg zwischen der Linienbushaltestelle im Zentrum von Saxen und der Musikhauptschule (kein Fußweg quer über Felder!) liegt nicht vor, die Schüler/innen treffen um 7 Uhr 31 an der Schule ein (früher war die Ankunft mit dem Gelegenheitsverkehr ca. um 7 Uhr). Für allfällige MHS-SchülerInnen aus dem Raum Perg und Umgebung waren die Schulfahrten übrigens schon bisher im vorhandenen öffentlichen Verkehr vorgesehen und klaglos möglich!

 

Da die Unterrichtsbeginnzeit an der MHS unverändert geblieben ist, verbringen die aus dem Raum Rechberg stammenden Fahrschüler/innen mit der neuen Beför­derungslösung zwar mehr Zeit als vorher im Bus, es verringert sich dadurch aber im gleichen Ausmaß ihre morgendliche Wartezeit an der Schule; es bleibt aber noch immer ausreichend Zeit, sich auf den Unterricht vorzubereiten. Mit der Freifahrt im Linienverkehr bietet sich den betroffenen SchülerInnen aber nicht nur die Möglich­keit, im Gültigkeitsbereich ihres Freifahrausweises an Schultagen beliebig viele Fahrten unentgeltlich zu unternehmen, sondern es wird dadurch zusätzlich die Möglichkeit eröffnet, die Gültigkeit dieses Freifahrausweises im Verkehrsverbund Oberösterreich nach eigenem Bedarf gegen geringe private Aufzahlungen zeitlich und auch räumlich auszuweiten.

 

Ergänzend darf zu den einleitenden Ausführungen in der Parlamentarischen Anfrage angemerkt werden, dass die als unzumutbar dargestellten Wartezeiten bei der Heimfahrt nicht ständig und für alle MHS-SchülerInnen aus Rechberg entstehen, sondern nur für zwei SchülerInnen, welche in diesem Schuljahr jeweils am Donnerstag um zwei Stunden früher Unterrichtsschluss haben als ihre SchulkollegInnen. Statt - wie bei der Hinfahrt - mit den zu dieser Zeit am frühen Nachmittag noch vorhandenen und dafür auch durchaus geeigneten öffentlichen Verkehrsmitteln über Perg nach Hause zu fahren (wofür die Eltern die Schulfahrtbeihilfe beziehen könnten), warten die beiden SchülerInnen an diesem Wochentag freiwillig zwei Stunden an der MHS, um dann gemeinsam mit den übrigen Rechberger SchülerInnen im Linienbus bis Münzbach zu fahren. Bei der Weiterfahrt ergibt sich wegen der geringeren Kapazität des in Münzbach bereits wartenden Kleinbusses im Gelegenheitsverkehr genau durch diese beiden SchülerInnen die Notwendigkeit, die Beförderung in zwei Teilen durchzuführen. Die etwas näher wohnenden SchülerInnen werden in einer ersten kurzen Fahrtschleife befördert, für weitere sechs SchülerInnen ergibt sich die Notwendigkeit, noch 20 Minuten auf die Rückkehr dieses Fahrzeugs zu warten. Aus wagenumlauftechnischen Gründen fällt einer der beiden bereits in Saxen wartenden SchülerInnen darunter. Ein Wartehäuschen existiert an der Haltestelle in Münzbach nicht direkt an der Straße, sondern in geringer Entfernung von der Straße zurückversetzt; außerdem bestehen - wie bundesweit auch in vielen ähnlich gelagerten Fällen - örtliche Unterstellmöglichkeiten (beispielsweise bei der nahegelegenen Raiffeisenkasse Münzbach).

 

Frage 7:

Für die Personenbeförderung im Linienverkehr und im Gelegenheitsverkehr gelten verschiedene gesetzliche Bestimmungen, die aber jeweils in den Zuständigkeitsbereich des BMVIT fallen. Dies gilt auch für die Typengenehmigung von Stehplätzen in Omnibussen.

 

Frage 8:

In Anbetracht der in Österreich vorgesehenen freien Schulwahl steht den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Entscheidung frei, an welcher Bildungseinrichtung sie ihre schulpflichtigen Kinder unterrichten lassen. Im bundesweiten Vergleich sind da­raus resultierende längere Fahrtzeiten zu und von den Schulen sowie ein- oder mehrmaliges Umsteigen nicht nur in ländlichen sondern sogar in innerstädtischen Bereichen häufig anzutreffen. Darüber hinaus müssen die begrenzt verfügbaren Mittel des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bekanntlich dafür verwendet werden, einem möglichst großen Kreis von SchülerInnen die notwendige Fahrt zur Schule zu finanzieren. Es liegt außerdem im Interesse unserer Umwelt, möglichst auf bereits vorhandene Beförderungsressourcen zurückzugreifen, statt diese durch kosten­intensive Sonderlösungen noch zu konkurrenzieren. Das Streben Einzelner nach optimalen und qualitativ höchstwertigen Beförderungsformen für ihre Kinder ist zwar verständlich, unter den gegebenen Umständen aber nachrangig.

 

Dessen ungeachtet ist das Kundenteam Freifahrten/Schulbücher in Linz weiterhin bestrebt, für die betroffenen SchülerInnen eine Verkürzung der vorliegenden Fahrt­zeiten, insbesondere jener am Morgen, zu erreichen. In diesbezüglichen Verhand­lungen mit der Verkehrskoordinationsabteilung des Landes Oberösterreich ist eine zeitliche Verschiebung der Abfahrtzeiten und eine Anpassung der Verkehrszeiten der im Bereich Perg – Saxen ebenfalls vorhandenen Bahnlinie zur Diskussion gestellt worden; entsprechende Beschlüsse stehen derzeit aber noch aus.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin