4013/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.06.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 4. April 2008 unter der Nummer 4009/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sauna Affäre - Wiener Polizei und Polizeistaatsmethoden? – Konsequenzen durch das Innenressort“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 3 und 35:

Die Inhalte dieses Prüfberichtes respektive die darin dargestellten Verfehlungen waren und sind Grundlage für laufende Straf- und Disziplinarverfahren.

Es wird daher um Verständnis ersucht, dass von einer weiteren Beantwortung der Fragen Abstand genommen wird.

 

Zu den Fragen 2, 23, 24, 29 bis 32, 34, 42, 46 bis 52 und 69:

Im Hinblick auf laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren wird um Verständnis ersucht, dass von einer weiteren Beantwortung der Fragen Abstand genommen werden muss.

 

Zu Frage 4:

Aufgrund eines Artikels „Bogner klagt Horngacher“ im Magazin „NEWS“, Nr. 25/2007, hat Frau Polizeivizepräsidentin Dr. Michaela Pfeifenberger noch am selben Tag dem Büro für Rechtsfragen und Datenschutz die Weisung erteilt, eine Prüfung der Rechtsmäßigkeit der Amtshandlung/Aktenvorgänge vorzunehmen. Dieser Weisung lag ein bereits zuvor ergangener Evaluierungsauftrag des Herrn Polizeipräsidenten, Dr. Peter Stiedl zu Grunde.

 

Zu Frage 5:

Eine Organisationsänderung im kriminalpolizeilichen Bereich ist beabsichtigt. Diese sieht auch eine Bündelung der Dienst- und Fachaufsicht vor. Weiters wird bemerkt, dass Organwalter, die im Verdacht stehen, strafrechtliche, dienstrechtliche oder disziplinarrechtliche Übertretungen begangen zu haben, stets im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Anzeige gebracht werden.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Gesamtkosten können nicht angegeben werden, da über einzelne Amtshandlungen keine Gesamtstatistik verfügbar ist.

 

Zu den Fragen 8 bis 15:

Die Maßnahmen kommen, von einem hier nicht relevanten Fall abgesehen, allein dem Staatsanwalt und dem Gericht zu und fallen daher nicht in die Vollzugszuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 16:

Bis zum Anlegen des Verschlussaktes wurden anfallende Sachverhalte ausschließlich von einem Referat  der KD 1 bearbeitet. Diese Gruppe bestand aus 2 bis 5 Exekutivbediensteten, die jedoch nicht ausschließlich diesen Akt bearbeiteten.

Nachdem der gegenständliche Verschlussakt angelegt worden war, wurden auch andere Beamte, insbesondere von Sonderstreifen im Rahmen der „ARGE Ost“ herangezogen, wobei ca. 10 -15 Beamte bei der zeitweisen Kontrolle der Örtlichkeit mitwirkten.

Seitens des .BIA waren zeitweise bis zu 6 Bedienstete für die Fallbearbeitung eingesetzt. Die Ermittlungen des .BIA ergaben sich aus den der Dienststelle zur Kenntnis gelangten Sachverhalten und wurden im .BIA koordiniert.

 

Zu Frage 17:

Im Zusammenhang mit der „Saunaaffäre“ kam es zu zwei Suspendierungen, davon sind beide noch aufrecht.

 

Zu Frage 18:

Im Zusammenhang mit der „Saunaaffäre“ wurden zwei qualifizierte Verwendungsänderungen vorgenommen.

 

Zu Fragen 19 und 20:

Es wurde gegen 3 Personen ermittelt und Strafanzeige erstattet. Gegen 5 Personen wurde Disziplinaranzeige erstattet.

 

Zu den Fragen 21 und 22:

Von Herrn Wolfgang Bogner wurden Ansprüche nach dem AHG in Höhe von € 8.400.000.- gestellt. Diese wurden auf Basis eines Gutachtens der Finanzprokuratur abgelehnt. Die Vollziehung des StEG fällt nicht in den Kompetenzbereich des BM.I.

 

Zu den Fragen 25 bis 28:

Es erfolgte keine durchgehende Überwachung der Örtlichkeit „Golden Time“, sondern stichprobenartige Kontrollen, sodass eine vollständige Bekanntgabe der Daten nicht vorgenommen werden kann.

 

Zu Frage 33:

Die sogenannte „Sperrliste“ wurde im September 2006 aufgehoben; anstelle der Erstellung standardisierter Listen wird seit September 2006 vor jeder Kontrollaktion die Koordination durch Rückfragen im Einzelfall durchgeführt.

Seit 01.10.2006 wurden bzw. werden diese Lokale in unregelmäßigen Abständen fremdenpolizeilichen Kontrollen unterzogen; bis dato wurden 29 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 232 Personen perlustriert, 3 Festnahmen ausgesprochen und in weiterer Folge über diese Personen die Schubhaft angeordnet. 20 Anzeigen wurden nach dem Fremdenpolizei- bzw. nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erstattet.

 

Zu Fragen 36 und 37:

So weit nachvollziehbar, wurden keine Berichte angefordert.

 

Zu Frage 38:

So weit nachvollziehbar, wurden keine Weisungen erteilt.

 


Zu den Fragen 39 bis 41:

Diesbezügliche Behauptungen wurden mir erst durch die Aussagen von Herrn Dr. Haidinger bekannt. Untersuchungen führen die zuständigen Justizbehörden.

 

Zu Frage 43:

Nein.

Darüber hinaus ist die Beantwortung des 2. Teiles der Frage nicht Gegenstand des Interpellationsrechtes.

 

Zu Frage 44:

Nein.

 

Zu Frage 45:

Nein. Wolfgang Bogner war zu diesem Zeitpunkt noch nicht Verantwortlicher für die „Golden – Time - Sauna“.

 

Zu Frage 53:

Hiezu wird bemerkt, dass General Franz Lang die Funktion des Bundeskriminalamtsdirektors erst mit Wirksamkeit 1. Juli 2008 übertragen wird.

Im August 2006 wurde der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit beauftragt, die Amtsführung bei der Bundespolizeidirektion Wien und beim Landespolizeikommando Wien intensiveren Aufsichtsmaßnahmen zu unterziehen. Ergebnisse dieser Maßnahmen wurden vom Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit oder seinem Stellvertreter, General Franz Lang, nach Bedarf der Ressortleitung mündlich berichtet.

 

Zu den Fragen 54 bis 58:

Soweit es erforderlich war, wurden die notwendigen disziplinar- und strafrechtlichen Anzeigen erstattet. Im Hinblick auf die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen wird um Verständnis ersucht, dass von einer weitergehenden Beantwortung dieser Anfrage Abstand genommen werden muss.

 

Zu den Fragen 59 und 60:

Im Zuge umfangreicher Ermittlungen des .BIA wurde u.a. die Prüfung der Gebarung dieser Mittel im Bereich des LPK Wien veranlasst. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde zusammen mit einer Niederschrift des Betroffenen, den anonymen Anschuldigungen, Aktenvorgängen der Polizei Wien sowie des SPK Schwechat und einem umfangreichen Bericht an die StA Wien angezeigt.

 

Zu Frage 61:

Die Frage, wer den Akt Reinhard Fendrich im Jahr 2006 an die Medien weitergegeben hat, konnte bis dato nicht geklärt werden. Ein diesbezüglich eingeleitetes Verfahren wurde am
9. Mai 2007 von der StA Wien gemäß § 90 StPO eingestellt.

 

Zu Frage 62:

Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Beeinträchtigung erfolgt ist, kann nicht beurteilt werden.

 

Zu Frage 63:

In 7 Fällen.

·         U.T., Verdacht der Sachbeschädigung in der Universität Wien

·         Allgemeiner Lagebericht und Maßnahmen hinsichtlich bulgarische und rumänische Straftäter in Österreich

·         Übermittlung einer Stellungnahme des KK Süd aufgrund einer Urgenz der StA Wien in einem Verfahren wegen §§ 146ff StGB

·         Übermittlung einer Chronologie der KD 1 in einem Verfahren wegen § 75 StGB bzw. wegen §§ 133,146ff u. a. StGB

·         Eingeholte Stellungnahme des KK ZO aufgrund eines Schreibens der StA wegen § 27 Abs. 2 SMG

·         Übermittlung eines Berichtes aufgrund einer Urgenz der StA Wien im Fall Saliera

·         Übermittlung einer Stellungnahme des KK Süd aufgrund einer Urgenz der StA wegen Darlehensbetruges

 

Zu den Fragen 64 und 71:

Dieser Aktenvermerk wurde von Mag. Roland Horngacher noch in Ausübung seiner Funktion als Leiter des Kriminalamtes erstellt. Zu diesem Zeitpunkt hatte er die Fach- und Dienstaufsicht über die Bediensteten des Kriminalamtes wahrzunehmen.

 

Zu Frage 65:

Meinungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.

 

Zu Frage 66:

Es erfolgte keine rechtswidrige Festnahme.

Bei Schwerpunktaktionen am 04.12. und 08.12.2003 wurden insgesamt 10 Personen (8 Rumänen, 2 Moldawier) wegen Verdachtes der Hehlerei aufgrund der StPO festgenommen.

 

Zu Frage 67:

Nach Prüfung durch die BPD Wien konnte dieser Vorwurf nicht aufrecht erhalten werden.

 

Zu Frage 68:

Ein Suspendierung oder sonstige Maßnahme wegen des genannten Sachverhaltes erfolgte nicht, da der betroffene Beamte bereits wegen eines anderen Sachverhaltes suspendiert worden war.

Im Hinblick auf anhängige Straf- und Disziplinarverfahren wird um Verständnis ersucht, dass von einer weiteren Beantwortung Abstand genommen wird.

 

Zu Frage 70:

Die aktuelle Berichtserstattungsvorschrift (BV 2005) ist als Beilage angeschlossen.

 

Zu Frage 72:

Derzeit sind organisatorische Adaptierungen im Bereich der Kriminalpolizeilichen Abteilung der BPD Wien und dem Landespolizeikommando Wien beabsichtigt. Die bereits vorliegenden Konzepte werden derzeit mit dem Bundeskanzleramt verhandelt.

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.