4023/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0077-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4139/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verluste von PC´s- und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Ich verstehe unter „Ministerium“ im Sinne dieser Anfrage das Bundesministerium für Justiz/Zentralstelle.

Zu 1:

Keine.

Zu 2 bis 3:

Entfällt im Hinblick auf die Antwort zur Frage 1.

Zu 4 bis 6:

Im Jahr 2006 wurde der Diebstahl eines Notebooks gemeldet. Die Daten auf der Festplatte des Notebooks waren nicht verschlüsselt; der Zugang zu den Daten jedoch durch ein Passwort geschützt.

Zu 7:

Die Strafanzeige erbrachte kein Ergebnis.

Zu 8:

Der Anschaffungswert des gestohlenen Notebooks betrug 1.300 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Zu 9:

Keine.

Zu 10 bis 11:

Entfällt im Hinblick auf die Antwort zur Frage 9.

Zu 12:

Keine.

Zu13 bis 14:

Entfällt im Hinblick auf die Antwort zur Frage 12.

Zu 15:

Nein.

Zu 16:

Entfällt im Hinblick auf die Antwort zur Frage 15.

 

. Juni 2008

 

(Dr. Maria Berger)