4023/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.06.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0077-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4139/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verluste von PC´s- und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Ich verstehe unter „Ministerium“ im Sinne dieser Anfrage das Bundesministerium für Justiz/Zentralstelle.
Zu 1:
Keine.
Zu 2 bis 3:
Entfällt im Hinblick auf die Antwort zur Frage 1.
Zu 4 bis 6:
Im Jahr 2006 wurde der Diebstahl eines Notebooks gemeldet. Die Daten auf der Festplatte des Notebooks waren nicht verschlüsselt; der Zugang zu den Daten jedoch durch ein Passwort geschützt.
Zu 7:
Die Strafanzeige erbrachte kein Ergebnis.
Zu 8:
Der Anschaffungswert des gestohlenen Notebooks betrug 1.300 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Zu 9:
Keine.
Zu 10 bis 11:
Entfällt im Hinblick auf die Antwort zur Frage 9.
Zu 12:
Keine.
Zu13 bis 14:
Entfällt im Hinblick auf die Antwort zur Frage 12.
Zu 15:
Nein.
Zu 16:
Entfällt im Hinblick auf die Antwort zur Frage 15.
. Juni 2008
(Dr. Maria Berger)