4029/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/70-PMVD/2008                                                                                                 4. Juni 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. April 2008 unter der Nr. 4032/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Schutz der Flüchtlingslager im Tschad durch Militärs" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Wir stellen eine Task Group Special Operation Forces (TG SOF), die integraler Bestandteil des österreichischen Kontingentes (AUCON/EUFOR Tchad/RCA) ist. Die österreichische TG SOF ist dem Special Operations Component Command (SOCC) von EUFOR OPCON (Operational Control) unterstellt und hat die Aufgabe, Aufklärung zu betreiben, Kontakt zu lokalen Behörden und UN-Organisationen zu halten, Such- und Rettungsmaßnahmen durchzuführen und EU-Präsenz zu zeigen.

Zu 2:

Spezialeinsatzkräfte werden nicht zur unmittelbaren Bewachung von Flüchtlingslagern eingesetzt, sondern nehmen u.a. spezielle Aufgaben wahr, die zur Herstellung eines sicheren Umfeldes dienen.

Zu 3:

Informationen darüber sind unverzüglich an die vorgesetzten Kommanden SOCC und Force Headquarters (FHQ) zu melden, die in weiterer Folge die erforderlichen Maßnahmen einleiten.

 

Zu 4:

EUFOR hat u.a. das Mandat, sichere Arbeitsbedingungen für UN-Organisationen im Umfeld der Flüchtlingslager zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist es von wesentlicher Bedeutung, Aktivitäten von Gruppierungen, die die Sicherheit von UN-Organisationen und deren Mitarbeitern im Umfeld von Flüchtlingslagern gefährden könnten, rechtzeitig zu erkennen.

Zu 5 und 6:

EUFOR leistet mit der Herstellung eines sicheren Umfeldes einen  wesentlichen Beitrag zum Schutz der Flüchtlingslager. Die Zutrittskontrollen und die Sicherheit innerhalb der Flüchtlingslager wird gem. UNO-Mandat durch  die tschadische Armee bzw. die Gendarmerie der Republik Tschad sowie die UN-Polizei sichergestellt.

Zu 7:

Ja.

Zu 8 bis 10 und 19:

Diese Fragen berühren keinen Gegenstand des Vollziehungsbereichs des Bundesministeri­ums für Landesverteidigung.

Zu 11:

Unter Anderem das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR und UN-OCHA sowie Human Rightswatch. EUFOR steht im engen Kontakt mit den Hilfsorganisationen.

Zu 12 und 15:

Nein; der Auftrag verlangt ein absolut unparteiisches Verhalten.

Zu 13, 14 und 16 bis 18:

Entfällt.