4029/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2008
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
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S91143/70-PMVD/2008 4. Juni 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. April 2008 unter der Nr. 4032/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Schutz der Flüchtlingslager im Tschad durch Militärs" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Wir stellen eine Task Group Special Operation Forces (TG SOF), die integraler Bestandteil des österreichischen Kontingentes (AUCON/EUFOR Tchad/RCA) ist. Die österreichische TG SOF ist dem Special Operations Component Command (SOCC) von EUFOR OPCON (Operational Control) unterstellt und hat die Aufgabe, Aufklärung zu betreiben, Kontakt zu lokalen Behörden und UN-Organisationen zu halten, Such- und Rettungsmaßnahmen durchzuführen und EU-Präsenz zu zeigen.
Zu 2:
Spezialeinsatzkräfte werden nicht zur unmittelbaren Bewachung von Flüchtlingslagern eingesetzt, sondern nehmen u.a. spezielle Aufgaben wahr, die zur Herstellung eines sicheren Umfeldes dienen.
Zu 3:
Informationen darüber sind unverzüglich an die vorgesetzten Kommanden SOCC und Force Headquarters (FHQ) zu melden, die in weiterer Folge die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
Zu 4:
EUFOR hat u.a. das Mandat, sichere Arbeitsbedingungen für UN-Organisationen im Umfeld der Flüchtlingslager zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist es von wesentlicher Bedeutung, Aktivitäten von Gruppierungen, die die Sicherheit von UN-Organisationen und deren Mitarbeitern im Umfeld von Flüchtlingslagern gefährden könnten, rechtzeitig zu erkennen.
Zu 5 und 6:
EUFOR leistet mit der Herstellung eines sicheren Umfeldes einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Flüchtlingslager. Die Zutrittskontrollen und die Sicherheit innerhalb der Flüchtlingslager wird gem. UNO-Mandat durch die tschadische Armee bzw. die Gendarmerie der Republik Tschad sowie die UN-Polizei sichergestellt.
Zu 7:
Ja.
Zu 8 bis 10 und 19:
Diese Fragen berühren keinen Gegenstand des Vollziehungsbereichs des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Zu 11:
Unter Anderem das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR und UN-OCHA sowie Human Rightswatch. EUFOR steht im engen Kontakt mit den Hilfsorganisationen.
Zu 12 und 15:
Nein; der Auftrag verlangt ein absolut unparteiisches Verhalten.
Zu 13, 14 und 16 bis 18:
Entfällt.