4031/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/72-PMVD/2008                                                                                                 6. Juni 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 8. April 2008 unter der Nr. 4040/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Bert Nussbaumer" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 5:

Angehörige des Heeres-Nachrichtenamtes haben im Zuge ihrer Informationsbeschaffungen im gegenständlichen Fall Kontakte zu Personen aufgenommen, die vorgaben, Mittelsmänner der Entführer zu sein.


Zu 2, 6 und 7:

Im Hinblick darauf, dass diese Fragen nachrichtendienstliche Vorgänge berühren und Angaben im Sinne der Fragestellung aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.

Zu 3 und 4:

Keine.

Zu 8 und 9:

Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich auf die Ausführungen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4038/J. Darüber hinaus darf ich festhalten, dass mein Ressort über keine dies­bezüglichen nachrichtendienstlichen Vorgänge verfügt und auch nicht davon auszugehen ist, dass relevante Informationen von US-Dienstellen vorenthalten wurden.

Zu 10:

Diese Frage berührt keinen Gegenstand des Vollziehungsbereichs des Bundesministeriums für Landesverteidigung.