4037/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/78-PMVD/2008                                                                                                 4. Juni 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. April 2008 unter der Nr. 4062/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Bauvorhaben und Besetzung des Arbeitsplatzes Baudirektor" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Zu 1:

Das offene Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung einer Tiefgarage im Mittelhof des Amtsgebäudes des Bundesministeriums für Landesverteidigung wurde aus baurechtlichen Gründen unterbrochen, da Ergebnisse von durch die Magistratsabteilung 45 der Stadt Wien durchgeführten Bodenuntersuchungen in  die Anbieterunterlagen einzuarbeiten waren. Mit einer Fortsetzung des Verfahrens in den nächsten Monaten ist zu rechnen.

Zu 2:

Ja.

Zu 3, 5 bis 8 und 13:

Nein.

Zu 4:

Entfällt.

Zu 9:

Analog.

Zu 10:

Niemals.

Zu 11:

Vergaben im Bereich des Bauwesens erfolgen nach dem Bundesvergabegesetz bzw. nach der Richtlinie für die Vergabe von Leistungen (RVL). Damit entsprechen Vergaben dem Wettbewerbsprinzip sowie dem Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot.

Zu 12:

Da es im Bundesministerium für Landesverteidigung zu keinerlei „nicht transparenter Vergaben“ gekommen ist, entbehrt die in der Anfrage getroffene, unrichtige Behauptung jeglicher Grundlage und ist entschieden zurückgewiesen.

Zu 14:

An mein Ressort gerichtete Anbringen werden geprüft und ohne unnötigen Aufschub einer Erledigung zugeführt.