4038/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
|
||||
S91143/79-PMVD/2008 4. Juni 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. April 2008 unter der Nr. 4073/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Causa Nussbaumer" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Angehörige des Heeres-Nachrichtenamtes haben im Zuge ihrer Informationsbeschaffungen im gegenständlichen Fall Kontakte zu Personen aufgenommen, die vorgaben, Mittelsmänner der Entführer zu sein.
Zu 2 bis 6, 10 bis 12, 16, 17, 20 bis 34, 41 bis 43:
Im Hinblick darauf, dass diese Fragen nachrichtendienstliche Vorgänge berühren und Angaben im Sinne der Fragestellung aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.
Zu 7 bis 9:
Wie bereits die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten im Rahmen ihrer Beantwortung der parlamentarischen Anfrage vom 24. Jänner 2008 (siehe Nr. 2393/AB zu 2323/J) unter anderem ausgeführt hat, wurde auf Grund der Evaluierung der Lage von Seiten des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Landesverteidigung beschlossen, auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und das Heeres-Nachrichtenamt (HNaA) beizuziehen. Erstmals nahmen die Leiter dieser beiden Dienste am 17. November 2006 an einer Sitzung des Krisenstabs teil.
Zu 13 bis 15, 18, 19, 35 bis 40:
Im Hinblick darauf, dass diese Fragen nicht den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung berühren, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.
Zu 44 bis 46:
Wie bereits die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten im Rahmen ihrer Beantwortung der parlamentarischen Anfrage vom 24. Jänner 2008 (siehe Nr. 2393/AB zu 2323/J) unter anderem ausgeführt hat, wurde in der österreichische Botschaft in Kuweit ein umfassendes Informationsnetzwerk errichtet, um zweckdienliche Informationen zu erlangen. Die Botschaft stand seit Bekanntwerden der Entführung in intensivem Kontakt mit leitenden Mitarbeitern der Firma CSG. Die österreichische Botschaft in Kuweit wurde darüber hinaus durch Mitarbeiter des Bundesministeriums für Landesverteidigung verstärkt.