4045/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra
Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
10. April 2008 unter der Zl. 4090/J-NR/2008
an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Global Fund Initiative ,Debt2Health'
(»Schulden gegen
Gesundheit')" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Global Fund Initiative
„Debt2Health" („Schulden gegen Gesundheit") ist dem
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA) bekannt,
ebenso wie ihre bisher einzige Umsetzung im
Rahmen einer Dreiecksvereinbarung zwischen
dem Global Fund, Deutschland und Indonesien.
Österreich nimmt
derzeit an der „Debt2Health" Initiative nicht teil. Im Rahmen seiner
Zuständigkeit für Angelegenheiten
der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) wird das BMeiA
die weitere Entwicklung dieser Initiative jedoch aufmerksam verfolgen.
Zu Frage 4:
Österreich
kommt seinen internationalen Verpflichtungen durch die Finanzierung
gesundheitsbezogener Programme und Projekte im Wege der Organisationen des
Systems der
Vereinten Nationen (WHO, UNAIDS, UNICEF, UNDP und UNFPA) nach.
Erfreulicherweise
konnten in den beiden vergangenen Jahren die im Wege des
Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten
finanzierten
multilateralen Beiträge zu Projekten
im Gesundheitsbereich gesteigert werden. Sie erreichten
im Zeitraum von 2005 bis 2007 insgesamt knapp 5 Millionen Euro.
Bei den dabei von
Österreich unterstützten Staaten und Regionen - die sich
großteils mit den
EZA-Schwerpunktländern decken - handelt es sich insbesondere um
Äthiopien, Burkina Faso,
Mosambik, Uganda, Sudan, Nigeria, Guinea, Libyen, Nicaragua, Moldau, die
Palästinensischen Gebiete und die
Karibikregion.
Ausgehend von
Projekten zu Polio (Äthiopien) und HIV/Aids im Jahr 2005 (Nicaragua,
Burkina Faso, Mosambik und Moldau) konnte
der Themenkreis auf die Bekämpfung von
Fistula, des Guinea Wurms (Dracunculose) und der weiblichen
Genitalverstümmelung
(Female Genital Mutilation, FGM), sowie auf Wasser/Sanitäreinrichtungen
ausgeweitet
werden.