4048/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.06.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Mai 2008 unter der Nummer 4248/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Diensthunde“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Unter Zugrundelegung der vorliegenden Beschaffungsanträge wurde im Jahr 2008 von Diensthundeführern für eine Verwendung im Polizeidienst ein Hund bei einem Züchter angekauft.
Zu Frage 2:
Ja.
Zu Frage 3:
Der Ankauf des gegenständlichen Hundes durch den Hundeführer erfolgte ausschließlich in Eigeninitiative und –verantwortung weder im Auftrag noch im Einvernehmen mit dem BM.I.
Zu Frage 4:
Keiner.
Zu den Fragen 5 und 7:
Österreichweit befinden sich derzeit vier vom BM.I noch nicht übernommene Junghunde im Besitz von Polizeidiensthundeführern.
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Bundesland |
Anzahl |
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Kärnten |
1 |
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Salzburg |
1 |
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Wien |
2 |
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Gesamt |
4 |
Zu den Fragen 6 und 8:
Die Übernahme und Bezahlung dieser Junghunde erfolgt unter Wahrung der gebotenen Prioritäten und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel.
Zu Frage 9:
Ja.
Zu Frage 10:
Die Bezahlung der Futtermittel für nicht im Besitz der Republik Österreich befindliche Hunde ist auf Grund der haushaltsrechtlichen Vorgaben nicht möglich.
Zu Frage 11:
Nein.
Zu Frage 12:
Eine rückwirkende Erstattung des Futtergeldes wird, da der Ankauf der gegenständlichen Hunde durch die Hundeführer ausschließlich in Eigeninitiative und –verantwortung weder im Auftrag noch im Einvernehmen mit dem BM.I erfolgte, nicht erwogen.