4052/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.06.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen
haben am 10. April 2008 unter der Zl. 4088/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Verbalnote der Islamischen Republik
Iran" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die
Verbalnote Nr. 2421 der Botschaft der Islamischen Republik Iran vom 1. Februar
2008
wurde von der
iranischen Botschaft dem Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) nicht
übermittelt. Das BMeiA hat erst durch die
vorliegende parlamentarische Anfrage vom Inhalt der Verbalnote Kenntnis
erlangt.
Zu Frage 2:
Anlässlich einer Vorsprache
des neuen Botschafters der Islamischen Republik Iran in Wien,
Dr. Ebrahim Sheibany, im BMeiA wurde dieser auf die Verbalnote angesprochen.
Gegenüber
Botschafter Sheibany wurde die österreichische und EU-Position
klargestellt,
wonach Österreich und die EU über die humanitäre Lage im
Gaza-Streifen zutiefst besorgt
sind und Israel - unabhängig von seinem legitimen Recht auf
Selbstverteidigung - wiederholt
aufgefordert haben,
seinen Verpflichtungen gegenüber dem Gaza-Streifen nachzukommen.
Österreich und die EU
verurteilen alle völkerrechtswidrigen Aktivitäten, die Zivilisten
gefährden, worunter auch terroristische Anschläge und der
fortdauernde Raketenbeschuss auf
israelisches Gebiet fallen.
Gleichzeitig
wurden die wiederholten inakzeptablen Aussagen des iranischen Präsidenten
Ahmedinejad, die das
Existenzrecht Israels in Frage stellen, entschieden zurückgewiesen und
verurteilt — so wie ich es nach den
jüngsten Äußerungen des iranischen Präsidenten auch
persönlich wieder getan habe. Israel ist ein anerkanntes Mitglied
der Staatengemeinschaft und
UNO-Mitglied. Mit solchen Positionierungen stellt sich der Iran außerhalb
des internationalen
Konsenses und isoliert sich und seine Menschen weiter.
Zuletzt wurde
Botschafter Sheibany an die diplomatisch übliche Vorgangsweise der
Zustellung von Verbalnoten an das BMeiA erinnert.