4052/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.06.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen
haben am 10. April 2008 unter der Zl. 4088/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Verbalnote der Islamischen Republik Iran" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Verbalnote Nr. 2421 der Botschaft der Islamischen Republik Iran vom 1. Februar 2008
wurde von der iranischen Botschaft dem Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) nicht übermittelt. Das BMeiA hat erst durch die
vorliegende parlamentarische Anfrage vom Inhalt der Verbalnote Kenntnis erlangt.

Zu Frage 2:

Anlässlich einer Vorsprache des neuen Botschafters der Islamischen Republik Iran in Wien,
Dr. Ebrahim Sheibany, im BMeiA wurde dieser auf die Verbalnote angesprochen.

Gegenüber Botschafter Sheibany wurde die österreichische und EU-Position klargestellt,
wonach Österreich und die EU über die humanitäre Lage im Gaza-Streifen zutiefst besorgt
sind und Israel - unabhängig von seinem legitimen Recht auf Selbstverteidigung - wiederholt
aufgefordert haben, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Gaza-Streifen nachzukommen.


Österreich und die EU verurteilen alle völkerrechtswidrigen Aktivitäten, die Zivilisten
gefährden, worunter auch terroristische Anschläge und der fortdauernde Raketenbeschuss auf
israelisches Gebiet fallen.

Gleichzeitig wurden die wiederholten inakzeptablen Aussagen des iranischen Präsidenten
Ahmedinejad, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen, entschieden zurückgewiesen und
verurteilt — so wie ich es nach den jüngsten Äußerungen des iranischen Präsidenten auch
persönlich wieder getan habe. Israel ist ein anerkanntes Mitglied der Staatengemeinschaft und
UNO-Mitglied. Mit solchen Positionierungen stellt sich der Iran außerhalb des internationalen
Konsenses und isoliert sich und seine Menschen weiter.

Zuletzt wurde Botschafter Sheibany an die diplomatisch übliche Vorgangsweise der
Zustellung von Verbalnoten an das BMeiA erinnert.