4060/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.06.2008
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möglich.
BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eder-Gitschthaler, Freundinnen und Freunde haben am 10. April 2008 unter der Nr. 4082/J an mich eine schriftliche parlamenta-rische Anfrage betreffend ehrenamtliche Einsätze öffentlich Bediensteter gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø Ist Ihnen die aktuelle Situation bekannt?
Ø Was gedenken Sie zur Verbesserung zu tun?
Ø Sind dafür im Budget Mittel vorgesehen?
Ø Ist daran gedacht, die Freistellung für Bundesbedienstete in Katastrophenfällen und für freiwillige Einsätze durch eine gesetzliche Änderung im Bundesbedienstetengesetz der Freistellung für Landesbedienstete anzugleichen?
Die in der Anfrage angeführte Situation ist bekannt. Bereits derzeit besteht gemäß § 74 BDG 1979 bzw. § 29a VBG die Möglichkeit, aus wichtigen persönlichen Gründen oder sonstigem besonderen Anlass Sonderurlaub zu gewähren. Der Einsatz im Rahmen der Katastrophenhilfe wird in aller Regel als ein solcher besonderer Anlass zu betrachten sein. Im Falle der Gewährung von Sonderurlaub bedeutet dies, dass bei den in der An-frage angesprochenen Zuschlägen (wohl „Nebengebühren") oder Mehrdienstleistungen § 15 Abs. 5 GehG zum Tragen kommt, wonach der Anspruch auf pauschalierte Neben-gebühren beispielsweise durch Sonderurlaub nicht berührt wird. Konkret heißt das, dass zum Beispiel pauschalierte Überstundenvergütungen und Zulagen während des Sonderurlaubes weiter bezahlt werden.