4063/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 24. April 2008 unter der Nr. 4151/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra- ge betreffend Datenverluste und Datensicherheit gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 20:

Ø      Wie viele stationäre Personal Computer wurden in Ihrem Ministerium bzw. nach­geordneten Behörden und Einrichtungen in den Jahren 2005, 2006 und 2007 je­weils eingesetzt?

Ø      Wie viele tragbare Computer wurden in Ihrem Ministerium bzw. nachgeordneten Behörden und Einrichtungen in den Jahren 2005, 2006 und 2007 jeweils einge­setzt?

Ø      Wie viele dienstliche Handys (Mobilfunkgeräte) wurden in Ihrem Ministerium bzw. nachgeordneten Behörden und Einrichtungen in den Jahren 2005, 2006 und 2007 jeweils eingesetzt

Ø      Wie viele dienstliche Taschencomputer (Handheld Organizer") wurden in Ihrem Ministerium bzw. den nachgeordneten Behörden und Einrichtungen in den Jah­ren 2005, 2006 und 2007 jeweils eingesetzt?

Ø      Wie viele der unter 1) bis 4) abgefragten Geräte wurden jeweils in den Jahren 2005, 2006 und 2007

 

a)       als unauffindbar

b)       als gestohlen gemeldet?

Ø      In wie vielen Fällen und bei wem wurden in welchem Jahr

a)      Anzeigen erstattet

b)      straf- oder disziplinarrechtliche Ermittlungen durchgeführt

c)       straf- oder disziplinarrechtliche Urteile gefällt und mit welcher Begründung?


Ø      Wie viele Memory-Sticks, CDs oder DVDs, auf denen Daten Ihres Ministeriums oder von nachgeordneten Behörden und Einrichtungen gespeichert waren, wur­den jeweils in den Jahren 2005, 2006 und 2007

a)        als unauffindbar

b)   als gestohlen gemeldet?

 

Ø      Welche Daten befanden sich jeweils auf den als gestohlen bzw. unauffindbar ge­meldeten Geräten oder Datenträgern von Frage 5 -7?

Ø      Auf welchen Geräten bzw. Datenträgern nach Frage 8 befanden sich vertrauliche oder geheime Daten?

Ø      Welchen Sachwert haben die als gestohlen gemeldeten Geräte bzw. Datenträ­ger?

Ø      Verfügen die als gestohlen bzw. unauffindbar gemeldeten Geräte nach Frage 8) über Möglichkeiten, auf nichtöffentliche (vertrauliche bzw. geheime) Daten von zentralen Rechnern zuzugreifen?

Ø      Welche Sicherheitsmassnahmen bestehen diesbezüglich?

Ø      Wurden diesbezüglich Zugriffe von Geräten, die als gestohlen oder unauffindbar gemeldet wurden, protokolliert?

Ø      Wurden bzw. werden alle Verluste bzw. Entwendungen von Geräten bzw. Daten­trägern nach Frage 8) zentral erfasst? Wenn ja, durch welche Stelle?

Ø      Wie sind die Daten auf den verwendeten PCs, Laptops bzw. sonstigen Datenträ­gern im Fall eines Verlustes vor einem Zugriff durch (unberechtigte) Dritte in Ih­rem Ministerium bzw. nachgeordneten Behörden und Einrichtungen geschützt?

Ø      Wie werden PCs und Laptops in Ihrem Ministerium bzw. nachgeordneten Behöden und Einrichtungen gegen das Ausspionieren durch spezifische Schadpro­gramme (Trojaner") geschützt?

Ø      Werden gespeicherte Daten in Ihrem Ministerium bzw. den nachgeordneten Dienststellen mit anderen öffentlichen Dienststellen auch durch Versendung von Memory-Sticks, CDs, DVDs oder sonstige mobile Datenträger über Post- oder Botendienste ausgetauscht?

Ø      Welche Richtlinien, Erlässe oder sonstige Vorkehrungen gibt es in Ihrem Ministe­rium bzw. den nachgeordneten Dienststellen zum Schutz vor Datenverlusten?

Ø      Welche (zusätzlichen) Vorkehrungen haben Sie bzw. Ihr Ressort zum Schutz vor Datenverlusten bei der Entsorgung von Altgeräten seit der Anfrage des Abg. Maier aus dem Jahr 2006 getroffen?

Ø      Welche Maßnahmen planen Sie bzw. nachgeordnete Dienststellen, um Daten bzw. Computerverluste besser zu registrieren bzw. verhindern zu können?

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4150/J durch den Herrn Bundeskanzler.