4070/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.06.2008
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BM für Landesverteidugung

Anfragebeantwortung

 


Textfeld: 	Mag. Norbert DARABOS	1090 WIEN
	BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG	Roßauer Lände 1
		norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/83-PMVD/2008                                                                                                                   10. Juni 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lunacek, Freundinnen und Freunde haben am 18. April 2008 unter der Nr. 4120/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Anrechenbarkeit des Tschad-Einatzes als Teil der österreichischen EZA-Leistungen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Zu 1:

Bis Ende 2008 wird für die Mission EUFOR Tschad/RCA mit Gesamtkosten von rund 32 Mio. € gerechnet. Zur Frage nach der Höhe der ODA-Anrechnung verweise ich auf die Ausführungen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4119/J.

Zu 2:

Bei den in der EZA-Beilage angeführten Auslandseinsätzen handelt es sich um AUCON/KFOR, EUFOR/ALTHEA, AUSBATT/UNDOF sowie weitere Auslandseinsätze, die allerdings im Aufwand gegenüber den drei Erstgenannten wesentlich geringer sind. Nicht enthalten sind darin Auslandseinsätze, die zum Zeitpunkt der Veranschlagung noch nicht absehbar waren, wie beispielsweise EUFOR Tchad/RCA oder der Katastrophenhilfe­einsatz ATHUM/GRC bei den Waldbränden in Griechenland.

Zu 3:

Da diese Frage keinen Gegenstand des Vollziehungsbereiches des Bundesministeriums für Landesverteidigung betrifft, erübrigt sich eine Beantwortung.

Zu 4:

Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen der Bundes­ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4119/J.

Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass es wohl außer Streit steht, dass ein Mindestmaß an Sicherheit die Grundvoraussetzung für humanitäre  Hilfe ist.