4072/AB XXIII. GP
Eingelangt am 11.06.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0083 -I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament

1017 Wien Wien, am 9. JUNI 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Veit Schalle, Kolleginnen
und Kollegen vom 30. April 2008, Nr. 4213/J, betreffend
Auswirkungen der Müllverbrennungsanlage in Heiligenkreuz
auf die umliegenden Gemeinden
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Veit Schalle, Kolleginnen und Kollegen vom 30. April 2008, Nr. 4213/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Derzeit wird für das Vorhaben eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung und ein konzentriertes Genehmigungsverfahren nach dem UVP-G 2000 einschließlich grenzüberschreitender Einbindung Ungarns nach der UN/ECE-Espoo-Konvention über Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Zusammenhang durchgeführt. Es ist Angelegenheit der für dieses UVP-Verfahren zuständigen Burgenländischen Landesregierung, die in der Anfrage angesprochenen Abklärungen zu treffen.
Zu Frage 8:
Die jeweils zuständige Landesnaturschutzbehörde (Burgenland und Steiermark) hat im Rahmen einer Naturverträglichkeitsprüfung nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie zu überprüfen, ob
die geplante Müllverbrennungsanlage negative Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete haben könnte.
Der Bundesminister: