4072/AB XXIII. GP

Eingelangt am 11.06.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0083 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

 
Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 9. JUNI 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Veit Schalle, Kolleginnen

und Kollegen vom 30. April 2008, Nr. 4213/J, betreffend

Auswirkungen der Müllverbrennungsanlage in Heiligenkreuz

auf die umliegenden Gemeinden

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Veit Schalle, Kolleginnen und Kollegen vom 30. April 2008, Nr. 4213/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

 

Derzeit wird für das Vorhaben eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung und ein konzentriertes Genehmigungsverfahren nach dem UVP-G 2000 einschließlich grenzüber­schreitender Einbindung Ungarns nach der UN/ECE-Espoo-Konvention über Umwelt­verträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Zusammenhang durchgeführt. Es ist Angelegenheit der für dieses UVP-Verfahren zuständigen Burgenländischen Landesregierung, die in der Anfrage angesprochenen Abklärungen zu treffen.


Zu Frage 8:

 

Die jeweils zuständige Landesnaturschutzbehörde (Burgenland und Steiermark) hat im Rahmen einer Naturverträglichkeitsprüfung nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie zu überprüfen, ob

die geplante Müllverbrennungsanlage negative Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete haben könnte.

 

Der Bundesminister: