4076/AB XXIII. GP

Eingelangt am 11.06.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0010-I/PR3/2008     DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

Wien,       . Juni 2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4103/J-NR/2008 betreffend diplomatische Einflussnahme der Republik Italien auf die österreichische Bundesregierung, um den Druck einer Briefmarke mit grafischer Darstellung der Grenzen Gesamttirols durch die österreichische Post zu verhindern, die die Abgeordneten Werner Neubauer, Mag. Hauser und weitere Abgeordnete am 11. April 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Seit 1. Mai 1996 ist die Österreichische Post AG (ÖPAG) kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr. Da gemäß § 19 Postgesetz 1997 das Recht zur Herstellung und Ausgabe von Briefmarken der ÖPAG vorbehalten ist, können seitens der Postbehörde in dieser Angelegenheit der ÖPAG auch keinerlei Weisungen erteilt werden.

Ungeachtet dessen habe ich bei der ÖPAG Informationen bzgl. der Vorgangsweise bei „Meine.Marke“ eingeholt. Alle Antworten entsprechen den Auskünften der ÖPAG.

 

Fragen 1 bis 5:

Hat es hinsichtlich des Druckes besagter Briefmarke ein wie immer geartetes Ansinnen der Republik Italien an Österreich gegeben, den neuerlichen Druck dieser Briefmarke hintan zu halten?

 

Wenn ja, in welcher Form erfolgte die Intervention und was war genau ihr Begehren?

 

Hat es hinsichtlich des Druckes besagter Briefmarke ein wie immer geartetes Ansinnen von italienischen Politikern oder Abgeordneten an Österreich gegeben, den neuerlichen Druck dieser Briefmarke hintan zu halten?

 

Wenn ja, von wem genau erfolgte die Intervention und was genau war das Begehren?

 

Stehen die Darstellung der Grenzen Gesamttirols auf der Briefmarke und die darauf gezeigte Abbildung des in Südtirol gelegenen Schloss Tirol sowie die Texte „Dem Land Tirol die Treue“ und „1809-2009 Tirol, von Kufstein bis Salurn“ mit ihrem Bekenntnis zur geistigen und kulturellen Landeseinheit Tirols in Widerspruch zu strafrechtlichen Bestimmungen der österreichischen Rechtsordnung, insbesondere zu solchen, welche sich auf den von dem Abteilungsleiter der Österreichischen Post, Erich Haas, in seiner Äußerung gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“ angesprochenen Rechtsradikalismus beziehen?

 

Wenn ja, welche sind das und welches Ergebnis haben Strafverfolgungsmaßnahmen durch die österreichischen Justizbehörden hinsichtlich der gedruckten Erstauflage gezeitigt?

 

Haben Vertreter österreichischer Dienststellen oder österreichische Vertreter der Politik Einfluss auf die österreichische Post oder auf die Staatsdruckerei genommen, um den neuerlichen Druck besagter Briefmarke hintan zu halten?

 

Wenn ja, in welcher Form, mit welcher Zielsetzung und gegenüber wem erfolgte die Einflussnahme?

 

Werden Sie Schritte und eine Initiative ergreifen, um die völlig legale Drucklegung besagter Briefmarke durch die österreichische Post mit ihrem Bekenntnis zur geistigen und kulturellen Landeseinheit und somit zu einer Grundkonstante österreichischer Südtirolpolitik im Sinne der Meinungsfreiheit in diesem Lande und im Sinne der Verbundenheit mit Südtirol zu ermöglichen?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Laut Auskunft der ÖPAG handelt es sich bei der betreffenden Briefmarke „Gesamttirol“ um ein Produkt „Meine.Marke“ (=personalisierte Briefmarke).

 

Im Gegensatz zu den Dauer- oder Sondermarken, deren Motive die ÖPAG festlegt und die in bis zu millionenfacher Auflage erscheinen, ist „Meine.Marke“ eine vom Kunden individuell gestaltbare Briefmarke.

 

„Meine.Marke“ wird in geringer Auflage vorwiegend für Geschenkzwecke oder als Sammlerobjekt gedruckt, kann aber auch in Österreich zum Frankieren verwendet werden.

Die angesprochene „Meine.Marke“ „Gesamttirol“ wurde laut ÖPAG in einer Auflage von 1000 Stück bestellt. Der Nominalwert von EUR 0,55 entspricht dem Porto für eine Standardsendung Inland.

 

„Meine.Marke“ besteht aus der fälschungssicheren „Grund-Marke“ (Iriodinfarbe und Artscreen) mit fixer wählbarer gelber oder blauer Umrahmung samt wählbarem „Österreich“ oder „Austria“ - Schriftzug und Angabe eines frei wählbaren Nominalwerts zwischen EUR 0,55 und max. EUR 9,99 sowie bedruckbarem Leerfeld. Auf dem bedruckbaren Leerfeld wird ein vom Kunden digital übermitteltes Bild abgebildet; eine Nachbearbeitung des übermittelten Bildes durch die ÖPAG ist nicht möglich. Die ÖPAG liefert dem Kunden innerhalb von 4 Wochen ab Eingang des Bildes nach erfolgter Bestellung die entsprechende „Meine.Marke“.

 

Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass sämtliche Rechte am übermittelten Bild (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte etc.) bei ihm liegen, weiters dass, insbesondere sofern Personen auf dem Bild abgebildet sind, diese abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung auf der „Meine.Marke“ bzw. allenfalls im Internet/Online-Shop einverstanden sind bzw. sofern es sich beim Bildmotiv um ein Werk im Sinne des  Urheberrechtsgesetzes idgF handelt, der Kunde berechtigt ist, dieses zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verbreiten.

 

Wird die ÖPAG im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb der „Meine.Marke“ bzw. der Veröffentlichung der „Meine.Marke“ in Internet/Online-Shop von einem Dritten, der dadurch in seinen Rechten verletzt, bedroht und/oder verleumdet wird, in Anspruch genommen, so hat der Kunde die ÖPAG zur Gänze schad- und klaglos zu halten.

 

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – Philatelie idgF ist bezüglich „Meine.Marke“ festgehalten, dass es der ÖPAG vorbehalten ist, Bildmotive auch ohne Angabe von Gründen von der Herstellung einer „Meine.Marke“ auszuschließen. Jedenfalls ausgeschlossen sind Bildmotive, die sittenwidrig sind und/oder gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde bekommt im Falle einer Ablehnung eine schriftliche Verständigung per E-Mail oder Brief.

 

Wie bereits eingangs erwähnt, entsprechen die Antworten den Auskünften der ÖPAG. Die Postbehörde kann über die Herstellung von Briefmarken keinerlei Weisung erteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann