4077/AB XXIII. GP

Eingelangt am 11.06.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0024-I/PR3/2008                                                                 DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,       . Juni 2008

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4122/J-NR/2008 betreffend Förderung des Regionalverkehrs, die die Abgeordneten Mag. Gerald Hauser und weitere Abgeordnete am 18. April 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wie hoch waren die finanziellen Mittel vom Bund, die der Stadt Innsbruck seit 2003 für Verkehrsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wurden (Aufgegliedert nach Jahren und Projekten)?

 

Antwort:

Der Stadt Innsbruck wurden seitens des BMVIT keine Förderungsmittel zur Verfügung gestellt, da eine Gebietskörperschaft nicht Förderungsnehmer im Rahmen des Privatbahngesetzes sein kann.

 

Frage 2:

Hat oder wird der Bund Gelder für die Regionalbahn zur Verfügung stellen?


Antwort:

Der Bund hat Gelder für die Regionalbahn in Höhe von € 32 Mio. gemäß der Finanzierungsvereinbarung aus dem Jahr 2004 zugesagt und steht auch heute noch zu dieser Zusage.

 

Frage 3:

Wenn bereits Mittel geflossen sind, wann und in welcher Höhe?

 

Antwort:

Zur Hereinführung der Stubaitalbahn in das Stadtgebiet Innsbruck als Teilprojekt des gesamten Regionalbahnprojekts sind nachstehende Mittel geflossen:

 

2005: €  2,514.917,--

2007: €     616.014,95

ges.   €  3,130.931,95

 

Frage 4:

Wird die bereits verwirklichte Regionalbahn Hall-Innsbruck-Völs vom Bund als Regionalbahn für den Großraum Innsbruck eingestuft?

 

Antwort:

Das Projekt Regionalbahn Hall/Völs wurde mehrmals umgeplant und steht derzeit noch im Vorplanungsstadium. Daraus resultierend kann noch keine Einstufung als Regionalbahnprojekt aus förderungstechnischer Sicht durchgeführt werden, da die Planungen für das Projekt noch nicht endgültig vorliegen und daher der Straßenbahn- oder Regionalbahncharakter auf den einzelnen Streckenabschnitten noch offen ist. Wenn die Regionalbahn als Eisenbahn im Sinne des Eisenbahngesetzes ausgeführt wird, dann steht der Bund selbstverständlich zu den seinerzeitigen Zusagen.

 

Frage 5:

Sollte es statt des Errichtens einer Regionalbahn nur zum Ausbau des Straßenbahnnetzes oder zu einer abgespeckten Regionalbahnvariante kommen, wird der Bund die bereits überwiesenen Gelder zurückfordern?

 

Antwort:

Eine Rückforderung der bereits überwiesenen Gelder ist seitens des Bundes aus dem Grund nicht vorgesehen, da es sich bei den durchgeführten Maßnahmen um solche für die Stubaitalbahn handelt, die als Regionalbahn konzessioniert ist und die unabhängig vom übrigen Regionalbahnprojekt förderbar ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Werner Faymann