408/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.04.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0011 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 25. APR.2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 28. Februar 2007 2007, Nr. 383/J, betreffend

Umweltinformationsgesetz

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Februar 2007, Nr. 383/J, betreffend Umweltinformationsgesetz, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

An mich und mein Ressort werden laufend viele Anfragen und Informationsbegehren im Umweltbereich – telephonisch, per e-Mail oder schriftlich – herangetragen, die wenigsten davon sind ausdrücklich auf das UIG gestützt. Da mein Haus bemüht sind, die Anfragen möglichst rasch und unbürokratisch zu erledigen und da auch die aktenmäßigen Erledigungen zu Anfragen in den Fachbereichen nicht gesondert als Umweltinformationen erfasst werden, kann ich keine detaillierten Angaben zu Zahlen, Inhalten und allfälligen Gründen für die Nichtbereitstellung übermitteln.

 

Es werden gelegentlich auch Fragen zur Auslegung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes herangetragen, diese werden ebenfalls schnell und unbürokratisch bearbeitet.

 

In den Ländern gibt es eine Vielzahl an informationspflichtigen Stellen, es gibt jedoch nicht in allen Ländern Aufzeichnungen über die Gründe der einzelnen Anfragen, insbesondere, wenn sie mündlich bzw. telefonisch eingebracht werden.

 

Die Bereiche, zu denen gefragt wird, sind sehr vielfältig, die häufigsten seien hier angeführt: Abfallrecht, Altlastensanierungsgesetz, Bodenschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Wasserwerke, Wasserbau, Wasserwirtschaft und Gewässeraufsicht, Kraftwerke, Verkehr, Luftreinhaltegesetze, Stadtentwicklung und –planung, MinRoG, Emissionszertifikategesetz, Strahlenschutzrecht, Gewerberecht.

 

Die Ablehnung von Begehren auf Erteilung von Umweltinformationen kommt sehr selten vor und ist durch die Vorschriften des UIG geregelt.

 

Als primäre Anlaufstelle für Informationen nach dem UIG gilt das Umweltbundesamt. Nach Auskunft des Umweltbundesamtes können nachfolgende Angaben gemacht werden.

 

Zu Frage 1:

 

Das Umweltbundesamt als informationspflichtige Stelle bearbeitet im Laufe eines Kalenderjahres knapp 7.000 Anfragen, davon werden rd. 60% schriftlich (via e-mail) gestellt und beantwortet. Informationsbegehren unter Bezugnahme auf das Umweltinformationsgesetz (§ 5 UIG 2004) wurden im letzten Jahr insgesamt 7 gestellt, davon 2 mündlich. Im Jahre 2005 bewegte sich die Anzahl der Anfragen in derselben Größenordnung.

 

Bei 3 Informationsbegehren verfügte das Umweltbundesamt nicht über die gewünschten Umweltinformationen. In diesen Fällen wurden die Anfragen an die jeweils zuständige berichtspflichtige Stelle weitergeleitet und der Informationssuchende davon benachrichtigt.

 

Hinsichtlich der Umweltinformationen der Länder besteht keine Berichtspflicht gegenüber dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Zu Frage 2:

 

a. Aktive Umweltinformation:

Von Informationssuchenden erfolgten im Jahr 2006 auf die vom Umweltbundesamt aktiv im Internet zur Verfügung gestellten Umweltinformationen knapp 2 Mio. Zugriffe. Die meisten Zugriffe erfolgten auf den Themenseiten Abfall, Luft, Wasser und Altlasten. Von den auf www.umweltbundesamt.at zur Verfügung gestellten Publikationen erfolgten rd. 810.000 downloads von Publikationsdetails.

 

b. Passive Umweltinformation:

Mehr als die Hälfte von den knapp 7.000 an das Umweltbundesamt gerichteten Anfragen bezogen sich auf die Umweltthemen Verkehr, Abfall, Chemikalien und Wasser.

 

Zu Frage 3:

 

Ablehnungsgründe im Sinne des § 6 UIG 2004 mussten in keinem Fall geltend gemacht werden.

 

Zu Frage 4:

 

Die Koordinierungsstelle für Umweltinformationen wird von 2 Mitarbeitern des Umweltbundesamt betreut. Mit den unterstützenden Funktionen (Sekretariat, IT, Öffentlichkeitsarbeit usw.) werden durchschnittlich 150 Personentage oder 0,7 Vollbeschäftigungsäquivalente pro Jahr eingesetzt.

 

Zu Frage 5:

 

http://www.help.gv.at/Content.Node/166/Seite.1660000.html

http://reference.e-government.gv.at/QUI_Umweltinformation.1024.0.html

 

Zu Frage 6:

 

Auf allen administrativen Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden) sind die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen zur Umsetzung der aktiven Informationspflicht des UIG 2004 bereitzustellen.

 

Der Bundesminister: