4080/AB XXIII. GP
Eingelangt am 11.06.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
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GZ: BMSK-43002/0021-IV/1/2008 |
Wien, 10.06.2008 |
Betreff: Parlamentarische Anfrage Nr. 4106/J der Abg. Mandak, Freundinnen und Freunde zum Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete Parlamentarische Anfrage Nr. 4106/J der Abg. Mandak, Freundinnen und Freunde betreffend Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen wie folgt:
Allgemeines
Nach der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung fallen die Angelegenheiten der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in die Zuständigkeit der Länder. Soweit Daten nicht direkt bei den Einrichtungen erhoben werden, stehen daher meinem Ressort auch nur Daten der Länder zur Verfügung.
Zu den Fragen 1 bis 4
Die Datengrundlagen für die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 stammen aus der Studie „Beschäftigte im Alten- und Behindertenbereich im Jahre 2006“ von der Gesundheit Österreich GmbH - Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG), Wien 2008.
Diese Studie enthält die Anzahl der Personen (keine Vollzeitäquivalente!) zum 31.12.2006 und basiert auf einem Rücklauf von lediglich 66% der Einrichtungen.
Ad 1)
16.235 Beschäftigte bei den mobilen Diensten.
64% durchschnittlicher Beschäftigungsgrad (= durchschnittliches Beschäftigungsausmaß je Person bezogen auf eine 40-Stunden-Woche).
Ad 2)
6.721 HeimhelferInnen im Alten- und Behindertenbereich.
Ad 3)
8.818 PflegehelferInnen im Alten- und Behindertenbereich.
4.901 AltenfachbetreuerInnen im Alten- und Behindertenbereich.
Ad 4)
14.579 Dipl. Gesundheits- und Krankenschwestern/-pfleger im Alten- und Behindertenbereich.
604 Dipl. psychiatr. Gesundheits- und Krankenschwestern/-pfleger im Alten- und Behindertenbereich.
Zu Frage 5 und 6
Die Datengrundlagen für die Beantwortung der folgenden beiden Fragen stammen aus der ÖBIG-Studie „Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in Österreich“ (Stand 31.12.2002).
Im ambulanten Bereich liegt österreichweit die Versorgungsdichte bei 13,4 Personen pro 1.000 Einwohner ab 75 Jahren.
(Burgenland 8,4; Kärnten 9,5; NÖ 17,0; OÖ 6,1; Salzburg 16,7; Steiermark 8,6; Tirol 9,1; Vorarlberg 17,5; Wien 21,0).
Plätze in teilstationären Einrichtungen für ältere Menschen:
Burgenland keine Angaben
Kärnten 15
NÖ 70
OÖ 205
Salzburg 75
Steiermark 100
Tirol 24
Vorarlberg 50
Wien 532
Österreich 1.071
Plätze in Tageseinrichtungen für Menschen mit geistigen oder mehrfachen Einschränkungen:
Burgenland 494
Kärnten keine Angaben
NÖ 2.665
OÖ 2.427
Salzburg 713
Steiermark 2.235
Tirol 1.220
Vorarlberg 727
Wien 3.070
Österreich 13.551
Zu Frage 7 und 8
Nach Erhebungen meines Ressorts über Alten- und Pflegeheime in Österreich waren in den einzelnen Bundesländern Ende 2006 folgende Heimplätze vorhanden:
Bundesländer |
Heimplätze insgesamt |
Pflegeplätze und Wohnplätze mit Pflege |
Burgenland |
1.781 |
1.659 |
Kärnten |
4.464 |
3.763 |
NÖ |
10.902 |
9.410 |
OÖ |
11.852 |
11.323 |
Salzburg |
5.163 |
4.712 |
Steiermark |
9.343 |
8.974 |
Tirol |
5.153 |
4.353 |
Vorarlberg |
2.133 |
1.956 |
Wien |
19.316 |
9.711 |
Österreich |
70.107 |
55.861 |
Zu Frage 9 und 10
Die Datengrundlagen für die Beantwortung der beiden Fragen stammen aus der ÖBIG-Studie „Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in Österreich“ (Stand 31.12.2002).
Österreichweit lag die Versorgungsdichte in den Alten- und Pflegeheimen bei 116 Plätzen pro 1.000 Einwohner im Alter von 75 Jahren und älter.
(Burgenland 67,1; Kärnten 80,5; NÖ 95,0; OÖ 125,2; Salzburg 153,3; Steiermark 99,2; Tirol 116,4; Vorarlberg 104,4; Wien 152,2).
Kurzzeitpflegeplätze
Bundesländer |
Plätze insgesamt |
Burgenland |
keine Angaben |
Kärnten |
20 |
NÖ |
106 |
OÖ |
235 |
Salzburg |
56 |
Steiermark |
keine Angaben |
Tirol |
28 |
Vorarlberg |
45 |
Wien (nur städt. Pflegeheime) |
141 |
Österreich |
631 |
Zu Frage 11
Die aktuellsten diesbezüglichen Daten, die hierzu vorliegen, sind dem Endbericht der von meinem Hause in Auftrag gegebenen WIFO-Studie „Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge“, der im März 2008 der Öffentlichkeit präsentiert wurde, zu entnehmen.
Danach wurden seitens des WIFO 3 Szenarien berechnet:
· lower bound Szenario
· upper bound Szenario
· Mittelszenario (Annahmen zwischen lower und upper bound Szenario)
Folgende Annahmen wurden den Szenarien zu Grunde gelegt:
· Demografische Prognose der Statistik Austria vom November 2007 (Basisszenario):
Rein demografisch würde die Anzahl der PflegegeldbezieherInnen im Untersuchungszeitraum (2006 bis 2030) um 66,5%, somit jährlich um rd. 2,5% ansteigen.
· Kompression der Morbidität (longer health, Szenario bessere Gesundheit): Die Wahrscheinlichkeit, Pflegegeld zu benötigen, sinkt bei dem lower bound Szenario ab 2015 um ein Jahr und ab 2030 um ein weiteres Jahr. Beim upper bound und Mittelszenario sinkt die Wahrscheinlichkeit erst ab 2025 um ein Jahr.
Zusätzlich dazu wurden bei der zu erwartenden Anzahl der PflegegeldbezieherInnen nicht demografisch erklärbare Effekte – diese beliefen sich zwischen 1996 und 2006 auf rd. 10% – im Ausmaß von +1% zwischen 2006 und 2015 sowie + 0,5% zwischen 2015 bis 2020 berücksichtigt. In der Studie wird als Beispiel für einen derartigen Effekt auf die bessere Information der potentiellen PflegegeldbezieherInnen (take-up-Rate) verwiesen.
Auch unter der Annahme einer sich verbessernden Gesundheit wird die Anzahl der PflegegeldbezieherInnen laut der Studie ansteigen, wenn auch zu einem geringeren Umfang als im rein demografischen Basisszenario.
Die Anzahl der PflegegeldbezieherInnen in den Gesamtszenarien wird sich also laut den Studienautoren gemäß dem Szenario Bessere Gesundheit zuzüglich des take-up-Effekts entwickeln.
Die Zahl der PflegegeldbezieherInnen (Bund und Länder gesamt) wird sich laut Studie unter Zugrundelegung eines Gesamtszenarios und ausgehend vom Basisjahr 2006 wie folgt entwickeln:
Jahr |
Bezieher |
Veränderung |
Bezieher |
Veränderung |
2006 |
393.120 |
|
393.120 |
|
2010 |
442.001 |
12,4 |
441.456 |
12,3 |
2020 |
471.253 |
19,9 |
513.426 |
30,6 |
2030 |
536.041 |
36,4 |
623.083 |
58,5 |
Das Mittelszenario entspricht laut den Studienautoren hier dem upper-bound Szenario.
Während in dem in der Tabelle dargestellten Gesamtszenario die Anzahl der BundespflegegeldbezieherInnen zwischen 2006 und 2030 im lower-bound Szenario um 41,3% und im upper-bound Szenario um 65,2% ansteigen wird (rein demografisches Basisszenario: 66,5%), ist diese Steigerungsrate für das Landespflegegeld um einiges geringer (8,3% lower-bound Szenario und 20,8% im upper-bound Szenario) (rein demografisches Basisszenario: 27,6%).
Zu Frage 12
Laut Mitteilungen der Länder vom April 2007 bewegte sich der durchschnittliche Kostenbeitrag der Betroffenen im Jahre 2005 für Alten- und Pflegeheime im Monat zwischen 646,- Euro und 1.243,- Euro. Eine Untergliederung in Pflegegeldstufen ist nicht möglich.
Zu Frage 13
Laut „Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2006“ vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz gelten bei den ambulanten Diensten folgende Stundensätze für den Leistungsnutzer:
Burgenland (ab März 2006):
für Diplompflege 24,80 Euro
für Pflegehilfe 19,90 Euro
für Heimhilfe 14,60 Euro
Niederösterreich (2006)
Kostenbeitrag vom Pflegegeld 5,70 Euro
Kostenbeitrag vom Einkommen 11,99 Euro
Oberösterreich (2006)
Kostenbeitrag vom Pflegegeld 3,93 Euro
Kostenbeitrag vom Einkommen gestaffelt:
bis zu einem Einkommen von 109 Euro 0,77 Euro
bei einem Einkommen über 1.090 Euro 19,31 Euro
Vorarlberg (2006)
Eigenleistungsanteil für Heimhilfe 8,38 Euro
Wien (2006)
Kostenbeitrag vom Pflegegeld 5,23 Euro
Je nach Leistungspaket bestehen verschiedene Maximalbeitragssätze:
Heimhilfe 16,86 Euro
Hauskrankenpflege 22,14 Euro
Besuchsdienst 13,49 Euro
Reinigungsdienst 20,23 Euro
Wäschedienst 10,96 Euro
Die übrigen Bundesländer haben keine Informationen zu den Kostenbeiträgen der Leistungsnutzer für ambulante Dienste zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 14
Hierzu wird festgehalten, dass im Rahmen einschlägiger wissenschaftlicher Studien (z.B. ÖBIG-Studie „Situation pflegender Angehöriger“ [2005]; Studie des Instituts für Pflegewissenschaft der Universität Wien „Was erwarten pflegende Angehörige von Kurzzeitpflege als entlastende Maßnahme“ [2006]; Evaluierungsstudie des NPO Instituts an der WU Wien zum Pilotprojekt „Beratungsscheck – Fachliche Erstberatung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen“ [2007]) ein Informationsdefizit im Bereich der Pflege und insb. auch in dem in Ihrer Frage angesprochenen Schnittstellenbereich diagnostiziert und eine qualifizierte Vorortberatung als Lösungsansatz vorgeschlagen.
In diesem Sinne wurde das Thema Pflegeberatung auch in der in meinem Ressort seit Februar 2007 eingerichteten Arbeitsgruppe „Neugestaltung der Pflegevorsorge“ diskutiert.
In diesem Kontext möchte ich zunächst anmerken, dass mit dem Angebot des Sozialministeriums unter dem Titel „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ seit dem Jahr 2001 bereits eine qualifizierte Pflegeberatung durch Pflegefachkräfte im häuslichen Bereich von BundespflegegeldbezieherInnen auf freiwilliger Basis mit großem Erfolg erbracht wird. Im Jahr 2007 wurden unter diesem Titel rd. 17.000 Hausbesuche durchgeführt.
Ferner wird aktuell mit dem Pilotprojekt „Beratungsscheck – Fachliche Erstberatung für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen“ die Akzeptanz der Betroffenen für einen Beratungsgutschein und die Zweckmäßigkeit des Einsatzes eines Beratungsgutscheines erprobt, mit dem eine möglichst frühzeitig einsetzende qualifizierte Pflegeberatung durch diplomierte Pflegefachkräfte in Anspruch genommen werden könnte, was sowohl Präventions- als auch Entlastungseffekte für die pflegebedürftigen Menschen selbst als auch für ihre pflegenden Angehörigen erwarten ließe.
Mit freundlichen Grüßen